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Ideas
tobislaw edited this page Aug 18, 2012
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7 revisions
- Gerichtsurteile zu einem Gesetz könnten zu einem Gesetz hinzugefügt werden
- Beziehungen zwischen Gesetzen: Verweise, welches Gesetz ein anderes einschränkt/erweitert/aufhebt
- Abonnements von Gesetzen, um bei Änderungsinitiativen informiert zu werden
- Abstimmungsverhalten bei Abstimmungen im Bundestag 1/2/3 Lesung etc. speichern (Geheime, sowie Namentliche)
- Abstimmungen im Bundesrat ebenfalls
- Verlinkung der zum Gesetz gehörigen Materialien wie zB Gesetzesbegründung
- Die Historie abbilden über das commit Datum (wahrscheinlich unmöglich, da rebase nötig)
- Die Ministerien oder anderen Autoren(Lobby, oder ähnliche Initiativen) als Autoren bzw. Committer eines commits (ebenso schwierig/unmöglich, da rebase nötig, aber in Zukunft evtl. machbar)
- (Bei Verordnungen stehen die verantwortlichen Minister dabei)
- Jede Gesetzesänderungsinitiative -> neuer Branch: z.B. Branchname "ministerium/name_des_gesetzesentwurfs" oder "ngo/name_der_ngo/name_des_gesetzesentwurfs"
- Merge Commits vom Bundespräsidenten als Committer mit Datum seiner Unterschrift
- Abstimmungsverhalten mittels Tag und Tagmessage
- Abstimmungsverhalten sollte zusätzlich beim Merge als Datei abgespeichert werden.
- XML parallel zu Markdown (Gleiches und/oder anderes repo)
- Man könnte testen, ob sich für manche Sachen eine Split-Screen Ansicht anbietet. Zum Beispiel wäre das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes links vom Gesetzestext als Menü praktischer als am Anfang des Gesetzes. Ähnlich wenn eine Norm auf eine Norm in einem anderen Gesetz verlinkt, könnte es nützlich sein, wenn sich beim Klick auf den Link die neue Norm nicht im aktuellen Fenster/neuem Tab öffnet, sondern parallel rechts von der alten Norm davon, da man im Regelfall beide Normen gleichzeitig lesen will.
- In der HTML-Darstellung sollten die einzelnen Sätze eines Paragraphen durchnummeriert sein. Zudem wäre ein Feature cool, wenn man ein Wort markieren könnte und dann "Rechtsklick->Zitieren" automatisch die Stelle zitieren würde. Beispiel: In § 1 EStG Rechtsklick auf ,,Bescheinigung'' ergäbe das Zitat "§ 1 Abs. 3 S. 5 EStG" (Oder § 1 V 3 EStG)
Neben der offiziellen Version könnte eine Version von Gesetzestexten mit verbesserter Lesbarkeit angeboten werden:
- Abgekürzte Gesetzesnamen lassen sich im Fließtext viel schneller lesen als die ausgeschriebenen im Original, z.B. § 10 SGB V statt "§ 10 aus dem fünften Buche des Sozialgesetzbuches". Wenn die Norm sowieso verlinkt ist und man vielleicht noch den vollen Namen der Norm zusätzlich als MouseOver einblendet, ginge ja keine Information verloren.
- Auch bei Verweisen auf EU-Richtlinien möglich, zB in § III Nr. 2 BNatSchG nur "Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG" nicht:
- "Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) geändert worden ist"
- Auch bei Verweisen auf EU-Richtlinien möglich, zB in § III Nr. 2 BNatSchG nur "Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG" nicht:
- Es gibt manchmal in Gesetzen sog. ,,Legaldefinitionen'', wenn also ein Wort quasi offiziell vom Gesetzgeber definiert wird und innerhalb des Gesetzes immer mit dieser Bedeutung verwendet wird. Als Beispiel wäre in § 121 BGB: "ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich"), im Rest des BGB steht dann an vielen Stellen "unverzüglich" und ist immer in diesem Sinne zu verstehen.
- Zunächst könnte man unverzüglich immer kursiv schreiben, um zu zeigen, dass es definiert ist.
- Darüber hinaus fällt mir bei der ersten Definition einer Legaldefinition kein Grund ein, warum man es nicht genau andersrum schreibt, also unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). In manchen Gesetzestexten könnte man so die Lesbarkeit steigern.
- Am Ende eines Gesetzes könnte als Anhang eine Liste der Legaldefinitionen erzeugt werden
- Man könnte stilistisch veraltete Begriffe im Fließtext ersetzen, zumindest solange der Gesetzgeber das bei aktuellen Neuerungen selber so macht. Beispiele:
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vomHundert= Prozent,Vomhundertsatz= Prozentsatz (Beispiel: § 6 PAngV) - Veraltete Berechnungen wie
13 Zwanzwigstel= 65% (Beispiel: § 21 StbgebV)
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- In den USA gibt es ,,Empirical Legal Studies'' als Forschungsrichtung, unter anderem auch ,,Quantitative/Computational Legal Analysis''. Auf http://www.slideshare.net/Danielkatz hat ein Prof. ein paar Slides. (Viele Buzzwords)
- Formatierungsregeln aus dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit erfassen; Dem widersprechende Altgesetze kennzeichnen (zB gibt es noch in ca. 500 Gesetzen oder Verordnungen eine Berlin-Klausel, die seit 1990 völlig überflüssig ist)
- Für gesetzesspezifische Features kann man sich die Funktionen des ENorm Projektes anschauen