1.14.3
Anwender
- Hinweis zur Datenschutzerklärung hinzugefügt.
Entwickler
- Das Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden (gem. §18a PAuswG) funktioniert jetzt, wenn ein Smartphone als Kartenlesegerät genutzt wird und der Tastaturmodus "PIN-Eingabe auf diesem Gerät" aktiviert ist.