Im Bewusstsein der historischen Verantwortung für Deutschlands Zukunft hat sich die Alternative für Deutschland das folgende Programm zur Wahl des 9. Europäischen Parlaments im Mai 2019 gegeben:
Die AfD steht fest zu der Idee eines Europas der Vaterländer, einer europäischen Gemeinschaft souveräner Staaten, die zum Wohle ihrer Bürger in all jenen Angelegenheiten zusammenwirken, die gemeinsam besser erledigt werden können. Dazu gehört insbesondere ein möglichst unbehinderter Binnenmarkt mit fairem Wettbewerb.
Die quasistaatliche „Europäische Union“ halten wir für einen Widerspruch in sich. Eine Gruppe benachbarter Staaten kann sehr gut auf völkerrechtlicher Basis konstruktiv und friedlich kooperieren. Der Versuch jedoch, aus derzeit 28 oder noch mehr Staaten mit jeweils eigenen Sprachen, Kulturen und historischen Erfahrungen einen wie auch immer ausgestalteten Gesamtstaat zu bilden, muss scheitern. Ein solches Gebilde verfügt weder über ein Staatsvolk, noch über das erforderliche Mindestmaß an kultureller Identität, welche notwendige Voraussetzungen für gelingende Staaten sind. Die mahnenden Worte aus der Präambel unseres Wahlprogramms zur Europawahl 2014 gelten weiterhin und sind durch den Austritt Großbritanniens und den inzwischen nicht mehr vorstellbaren Eintritt der Türkei bestätigt worden:
„So entsteht ohne Zustimmung der Bürger ein bürgerferner Kunststaat, der auf Vertrags- und Rechtsbrüche zurückgeht. Zusammen mit gewaltigen ökonomischen und sozialen Verwerfungen in den Südländern, der schleichenden Enteignung von Sparern und der ungerechten Belastung von Steuerzahlern der ökonomisch stabileren Staaten führt dies zu einer steigenden Ablehnung der EU... In einzelnen Staaten wird sogar offen der Austritt aus dieser EU gefordert.“
Eine Union Europäischer Staaten wird nur dann eine Zukunft haben, wenn es gelingt, dem sich immer schneller drehenden Rad der Entdemokratisierung und Zentralisierung in die Speichen zu greifen, bevor die heutige EU durch die Pervertierung ihrer Gründungsidee an sich selbst zu Grunde geht. Die wirtschaftsgeschichtlich ungewöhnliche Idee einer Einheitswährung für wirtschaftlich völlig unterschiedlich entwickelte Staaten ist gescheitert. Es handelte sich um eine politische Wunschvorstellung, die mit ökonomischen Gesetzen nicht in Einklang zu bringen war und auch für die Zukunft nicht in Einklang gebracht werden kann. Die deshalb vielfach bereits praktizierte und sich weiter abzeichnende Transferunion führt zum Abstieg aller europäischen Volkswirtschaften und zu unüberbrückbaren Konflikten zwischen den Staaten.
Ein vergleichbares Versagen der EU hat sich in der Migrationskrise gezeigt. Obwohl in den Gründungsverträgen das innere und äußere Grenzregime der EU-Staaten und die Asyl- und Einwanderungspolitik an die EU übertragen worden sind, ist für die vorhersehbaren Migrationsprobleme keine Vorsorge getroffen worden. Zudem hat die EU mit ihrem Krisenmanagement total versagt. Dadurch haben die Bürger zusätzlich Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der europäischen Institutionen verloren. Eine weitere, grundsätzliche Fehlentwicklung ist in der Klima- und Energiepolitik auszumachen, die sich allein auf die Hypothese des menschgemachten Klimawandels stützt und in alle Bereiche der Gesellschaft wirkt. Wir wollen diese Politik beenden, denn sie verknappt ohne jede Not den Zugang aller Menschen zu billiger Energie, die Voraussetzung jeden Wohlstands ist. Nur wenige haben durch die Zwangs-Umverteilungen in Milliardenhöhe einen Nutzen.
Es ist deshalb höchste Zeit, die künftige Entwicklung der EU grundsätzlich zu überdenken.
Die derzeit von wichtigen Akteuren in Europa betriebene Banken- und Sozialunion mit der gesamteuropäischen Vergemeinschaftung von Haftungen und Unterstützungsleistungen in unbegrenzter Höhe zerstört vollends die Geschäftsgrundlage der Verträge von Maastricht und Lissabon. Es ist bereits deutlich erkennbar, dass die Völker Europas sich dagegen auflehnen werden. Daher die große Eile der „Europäischen Institutionen“, vor den EU-Wahlen noch Fakten zu schaffen. Wir warnen vor diesen weiteren Fehlentscheidungen und werden alles in unserer Macht Stehende tun, sie zu verhindern. Dazu erheben wir die Forderung, Grundfragen der EU durch nationale Volksabstimmungen zu entscheiden.
Die EU-Wahlen zum 9. Europäischen Parlament werden Signale setzen, die nicht mehr überhört werden können!
Die Vielfalt der nationalen Kulturen und Traditionen ist die Grundlage für die politische, ökonomische und soziale Stärke Europas. Wir lehnen ab, die EU zu einem Staat mit Gesetzgebungskompetenz und einer eigenen Regierung umzuwandeln, ebenso die Idee der „Vereinigten Staaten von Europa“. Stattdessen tritt die AfD für ein Europa als Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner Staaten ein. Wir wollen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben.
Mit den Verträgen von Schengen, Maastricht und Lissabon wurde das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt. Der Versuch, funktionierende demokratische Nationalstaaten aufzulösen und durch eine Art europäischen Superstaat zu ersetzen, kann nicht gelingen. Es ist eine Illusion, dass die nationalen Identitäten nach und nach durch eine europäische abgelöst werden könnten. Weder gibt es ein europäisches Staatsvolk, das für ein solches Vorhaben konstitutiv wäre, noch ist erkennbar, dass sich ein solches auf absehbare Zeit herausbildet. Kulturen, Sprachen und nationale Identitäten sind durch Jahrhunderte dauernde, geschichtliche Entwicklungen entstanden. Nur in nationalen Staaten mit demokratischer Verfassung können Volkssouveränität und Grundrechte der Bürger als Herzstück der Demokratie gelebt und bewahrt werden.
Die europäische Gemeinschaft hat sich zu einem undemokratischen Konstrukt entwickelt, das von den politischen Akteuren Europas besetzt ist und von intransparenten, nicht kontrollierten Bürokratien gestaltet wird. Die in den europäischen Verträgen fixierten Grundsätze der Subsidiarität und des Verbotes der Staatshaftung für Schulden anderer Staaten werden ignoriert. Die Politik der EU-Organe, insbesondere des Europäischen Rats und der Europäischen Kommission, ist vom Feilschen um Partikularinteressen von Einzelstaaten und Lobby-Klüngel dominiert. Der Wettbewerb wird zunehmend durch eine europäische Regulierungswut erdrosselt. Die demokratische Kontrolle der EU-Organe ist völlig unzureichend, auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt diese Rolle nicht wahr, sondern weitet beharrlich die EU-Kompetenzen zu Lasten der Souveränität der Nationalstaaten aus.
Sollten sich unsere grundlegenden Reformansätze im bestehenden System der EU nicht in angemessener Zeit verwirklichen lassen, halten wir einen Austritt Deutschlands oder eine geordnete Auflösung der Europäischen Union und die Gründung einer neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft für notwendig und werden die Entscheidung über den DEXIT bei den Bürgern einholen, so wie es nach unserem Modell der direkten Demokratie selbstverständlich ist.
Die politischen Akteure Europas haben die Europäische Union zu einem monströsen Behörden- und Verwaltungsapparat ausgebaut: Zwölf EU-Institutionen mit 44.000 EU-Beamten und 11.000 Angestellten, Personalkosten von über acht Milliarden Euro, 24 EU-Agenturen mit einer nicht veröffentlichten Zahl von Mitarbeitern und Heerscharen von Dienstleistern wie Dolmetschern und Sachverständigen. Die Abgeordneten, Kommissare, Beamten und sonstigen EU-Beschäftigten erhalten unangemessen hohe Vergütungen und Privilegien, von paradiesischen Pensionsansprüchen bis zu steuerfreien Zulagen. In der EU verdienen beispielsweise etwa 4.000 EU-Beamte jeweils mehr als der deutsche Bundeskanzler (290.000 € brutto/Jahr).
Mit der Reform der EU wollen wir den aufgeblähten Behördenapparat schrumpfen und die unverhältnismäßige Besoldung und Versorgung der EU-Bürokraten stoppen. Die Besetzung von Ämtern und Funktionen der EU-Institutionen soll nach Eignung und Befähigung erfolgen und nicht nach Parteibuch.
Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip und die Einführung eines Mehrheitsprinzips ist mit unserer Vorstellung der Europäischen Union nicht vereinbar. Kein Land soll über ein anderes Land bestimmen. Das Mehrheitsprinzip hebt die Souveränität der Staaten auf.
Das undemokratische EU-Parlament mit seinen derzeit privilegierten 751 Abgeordneten wollen wir abschaffen. Die Rechtsetzungskompetenz sehen wir ausschließlich bei den Nationalstaaten, befürworten jedoch eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer und den Abschluss von multilateralen Staatsverträgen. Nicht Zentralismus und Gängelung, sondern partnerschaftliche Kooperation gewährleistet nachhaltigen Wohlstand und Frieden.
Bei der Neuordnung der Europäischen Union wollen wir anstelle der bisherigen EU-Organe eine Organisationsstruktur schaffen, welche der Organisation anderer zwischenstaatlicher Zusammenschlüsse entspricht. Die Einzelheiten der Organisationsstruktur sind in multilateralen Verträgen zu regeln.
Die Eingriffe des Europäischen Gerichtshofes in die Souveränität der Nationalstaaten wollen wir beenden. Mit dem Wegfall der Gesetzgebungskompetenz der EU ist der Vorrang des deutschen Grundgesetzes und des nationalen Rechtes wiederhergestellt. Ein neuer EuGH soll die Aufgaben eines supranationalen Schiedsgerichts wahrnehmen. Die Richter des neuen EuGH sollen von den obersten Gerichten der Nationalstaaten gewählt werden.
Solange die staatliche Souveränität der Nationalstaaten nicht wiederhergestellt ist, darf Deutschland ohne Volksabstimmung keine Verträge bezüglich einer EU-Erweiterung, Abgabe von Souveränität und Haftungszusagen ändern oder abschließen. Wir halten es für ein selbstverständliches Recht jedes Volkes in der Europäischen Union, über den Verbleib in der EU, der Währungsunion oder sonstiger supranationaler Projekte abzustimmen.
Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat historische Dimensionen. Er wurde von den politischen Klassen der EU mit verursacht und hat Europa einen schweren Schaden zugefügt. Wir respektieren den Brexit als souveräne Entscheidung der britischen Bürger zum Verlassen der EU.
Aufgrund fehlender Bürgernähe, der Intransparenz der EU-Institutionen, deren weitreichender Regulierungsmacht und deren Entscheidung über gewaltige Geldmittel hat sich eine Vertreter-Maschinerie mit mehr als 25.000 Lobbyisten in den Schaltstellen der EU festgesetzt. Sie versucht auf die politischen Entscheidungen Einfluss zu nehmen, oftmals in der Grauzone zur Korruption. Die Einwirkung auf die Brüsseler Bürokratie geschieht erschreckend ungeniert, zuweilen werden Richtlinien und Gesetzentwürfe direkt von den Lobbyisten verfasst. Die nach unzähligen Skandalen getroffenen Maßnahmen zur Regulierung des Lobbyismus sind nur Augenwischerei.
Bereits vor Realisierung der notwendigen EU-Reformmaßnahmen fordern wir ein verpflichtendes Lobbyregister, in dem jeglicher Kontakt mit Lobbyisten zeitnah und lückenlos veröffentlicht wird. Neben der vollständigen Transparenz fordern wir konkrete Pflichten und konsequente Sanktionen für alle EU-Funktionsträger und Mitarbeiter. Bestechung, Korruption und Subventionsbetrug wollen wir mit einem automatischen Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, öffentliche Ämter wahrzunehmen, entsprechend sanktionieren. Ferner fordern wir die uneingeschränkte Veröffentlichung der Nebentätigkeiten der Abgeordneten und EU-Funktionsträger sowie eine dreijährige Karenzzeit beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft („Drehtür-Prinzip“).
EU-Parlamentarier erhalten aktuell nach ihrem Ausscheiden eine überdimensionierte Altersversorgung aus einem Pensionsfonds. Als Folge der EZB-Niedrigzinspolitik sind, analog zu den privaten und betrieblichen Alterssicherungssystemen, auch bei diesem Fonds die Renditen weggebrochen und es fehlen große Summen. Die AfD wendet sich strikt gegen die aktuellen Pläne aus Brüssel, dass nun der Steuerzahler zum Ausgleich einspringen soll, während der Bürger die Minderung bei seinen Lebensversicherungs- und Betriebsrenten selbst tragen muss. In unserem Modell der EU sollen die EU-Abgeordneten und sonstigen EU-Funktionäre für ihre Renten- und Krankenvorsorge selbst aufkommen.
Während Lobbyisten und Interessenvertreter umfassend und vorab informiert werden, bleiben den Bürgern die Informationen der EU-Institutionen in der Regel vorenthalten. Bei Verhandlungen über Handelsabkommen wie TTIP wurden sogar den Parlamentariern der Nationalstaaten deren Inhalte vorenthalten. Wir fordern ein uneingeschränktes Recht auf Information für alle Bürger und eine maximale Transparenz durch eine Veröffentlichungspflicht aller in den EU-Institutionen anfallenden Daten nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes. Wir fordern von Nichtregierungsorganisationen (NGO) eine jährliche Offenlegung eines Geschäftsberichtes aus dem Finanzquellen und ihre Aktivitäten hervorgehen.
Die mit dem Vertrag von Maastricht eingeführte „politische Partei auf europäischer Ebene“ wurde 2003 zu einem weiteren gigantischen Instrument der staatlichen Parteienfinanzierung umgebaut. Die „Europaparteien“ sind keine Parteien nach deutschem Recht. Ihre Finanzierung von bis zu 100 Prozent aus öffentlichen
Mitteln verstößt gegen Europarecht. Ungeachtet dessen haben sich die etablierten Parteien damit eine weitere Quelle der Staatsfinanzierung erschlossen. Seit der Einführung im Jahr 2004 hat das EU-Parlament die diesbezüglichen Mittel von 3,2 Millionen Euro auf 20,8 Millionen Euro im Jahr 2016 erhöht.
Darüber hinaus haben sich die Parteien noch Stiftungen auf europäischer Ebene genehmigt. So erhält beispielsweise die Stiftung der Europäischen Volkspartei (EVP), der die CDU/CSU angehört, 4,9 Millionen Euro (2016). Insgesamt lassen sich die EU-Stiftungen mittlerweile etwa 16 Millionen Euro ausbezahlen. Die AfD fordert die sofortige Einstellung der Parteienfinanzierung auf europäischer Ebene.
Ziel deutscher Außenpolitik ist der Erhalt eines souveränen Deutschlands, das Freiheit, Recht und Sicherheit seiner Bürger garantiert. Wir stehen für ein Europa der Vaterländer und lehnen zentralistische Bestrebungen der EU entschieden ab. Kernkompetenzen und Entscheidungsbefugnisse, auch im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, müssen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben. Die AfD setzt sich für eine an deutschen Interessen ausgerichtete Außenpolitik ein. Richtschnur sind die realpolitischen Erfordernisse, nicht wirklichkeitsfremde Ideologien. Deshalb muss Deutschland eine Führungsrolle innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft verantwortungsbewusst annehmen.
Eine stabile Friedensordnung in Europa bedarf einer ausgewogenen Zusammenarbeit sowohl mit den USA als auch mit Russland. Die legitimen Sicherheitsinteressen aller europäischen Staaten sind dabei zu berücksichtigen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist ein wesentliches Element der europäischen Friedensordnung. Wir setzen uns für die Achtung des Völkerrechts und dabei insbesondere für das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein. Gleichzeitig fordern wir die Einhaltung des Nichteinmischungsgrundsatzes in innere Angelegenheiten von Staaten durch andere Mächte und nichtstaatliche Akteure.
Die AfD lehnt die Vergemeinschaftung der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und den europäischen Auswärtigen Dienst ab. Stattdessen treten wir für eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Abstimmung innerhalb Europas ein.
Frankreich bleibt ein wichtiger Partner in Europa. Deutsche Interessen sind bei der Zusammenarbeit künftig jedoch viel stärker zu berücksichtigen. Die engen Beziehungen zu Großbritannien müssen auch nach dem Austritt der Briten aus der Europäischen Union beibehalten werden. Darüber hinaus unterstützen wir die Bemühungen der Visegrád-Staaten zur Erhaltung der europäischen Identität.
Gute Beziehungen zu den USA sind für Europa und Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Eine Interessensabstimmung auf Augenhöhe und gegenseitigem Respekt ist erforderlich. Der Wandel der US-Außenpolitik zwingt Deutschland und die anderen europäischen Staaten ihre Interessen eigenständig zu formulieren und eröffnet eine Chance, diese auch wahrzunehmen.
Die historischen und wirtschaftlichen Verbindungen mit Russland gebieten einen gegenseitigen Interessenausgleich, der dem Wohle aller europäischen Völker dient. Nur unter Einbeziehung Russlands ist eine stabile Friedensordnung in Europa denkbar. Die gegen Russland verhängten Sanktionen sehen wir als nicht zielführend an. Die AfD setzt sich für deren Abschaffung und eine Normalisierung der Beziehungen mit Russland ein. Wir befürworten eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft und unterstützen die Erweiterung der bestehenden Gas-Pipeline in der Ostsee (Nord Stream 2) zwischen Russland und Deutschland unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit der mittelosteuropäischen Länder. Dadurch wird unsere Gasversorgung und die unserer europäischen Partner auf eine breitere Basis gestellt.
Die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kontakte zu China wollen wir ausbauen, gleichzeitig aber eine gegenseitige Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen erreichen. Bis dahin muss der Erwerb europäischer Unternehmen durch chinesisch beherrschte Unternehmen mit den Mitteln des Wettbewerbs- und Kartellrechts kontrolliert, eingeschränkt und notfalls gestoppt werden. Damit treten wir dem Ausverkauf deutscher und europäischer Technologie entgegen.
Die Türkei gehört kulturell nicht zu Europa. Die AfD fordert den sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei und die Einstellung der finanziellen Heranführungshilfen.
Deutschland hat während des Krieges über eine halbe Million syrischer Kriegsflüchtlinge aufgenommen, die jetzt unverzüglich zurückgeführt werden müssen. Dazu muss die Bundesregierung sofort Verhandlungen mit den syrischen Behörden aufnehmen und sich in der EU für die Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien einsetzen.
Europa wird durch die NATO verteidigt. Deshalb lehnt die AfD die Schaffung einer europäischen Armee strikt ab, da diese über keine demokratische Legitimation verfügt und eine weitere Souveränitätsabgabe der europäischen Staaten bedeuten würde. Sie würde auch nicht die grundlegenden Probleme der europäischen Verteidigung lösen.
Über den Einsatz deutscher Streitkräfte darf weiterhin nur der Deutsche Bundestag entscheiden. Die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (Pesco^1 ) als Vorstufe zu einer EU-Armee und Doppelstrukturen der EU (z.B. Battle Groups und zusätzliche EU-Stäbe) sowie einen europäischen Verteidigungsfonds und eine europäische „Friedensfazilität“ lehnen wir ab. Stattdessen fordert die AfD die Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO, um hier Deutschlands Rolle und Einfluss zu erhöhen.
Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands muss unverzüglich wiederhergestellt werden. Dazu müssen zunächst die gravierendsten Mängel und Probleme bei der aktuellen Personal- und Ausrüstungslage der Bundeswehr gelöst, die gegenwärtigen Strukturen endlich ausgefüllt und die Streitkräfte wieder zukunftsfähig gemacht werden. Wir fordern die zügige Anpassung des deutschen Wehretats an das 2-Prozent-Ziel der NATO. Die Erfüllung dieses Ziels dient der Erneuerung der Einsatz- und Bündnisfähigkeit unserer Streitkräfte. Darüber hinaus ist der Aufbau der Bundeswehr auf eine für die Landes- und Bündnisverteidigung notwendige Größe erforderlich, die auch eine uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer nationalen Aufgaben im Rahmen der Katastrophenhilfe (Art. 35 Abs. 2, Satz 2, Abs. 3 GG), der Terrorabwehr (Art. 87a IV GG) und der Cyberabwehr garantiert. Die Sicherung der personellen Grundlagen und adäquater Strukturen der Bundeswehr werden nur mit der Aufhebung der Aussetzung der Wehrpflicht möglich sein.
Die AfD fordert den Erhalt der wehrtechnischen Fähigkeiten, die Sicherung der in diesem Hochtechnologiesektor bestehenden Arbeitsplätze und Planungssicherheit für die deutsche Industrie und unsere Streitkräfte. Dafür müssen unter anderem neue wehrtechnische Programme initiiert werden. Im Rahmen künftiger Rüstungskooperationen bestehen wir auf den Schutz deutscher Interessen. Deutsche Schlüsseltechnologien dürfen nicht an Drittstaaten veräußert werden. Zudem muss auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Finanzierung und der anteiligen Produktion in Deutschland geachtet werden. Bei Schlüsselfähigkeiten muss Deutschland die Systemführerschaft anstreben.
Ziel der AfD ist es, die Entwicklungspolitik der EU wieder auf die nationale Ebene der Mitgliedstaaten zurückzuführen, mit einer Koordinierungsrolle der EU, um Doppelmaßnahmen zu vermeiden. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität und der Wahrung der Eigeninteressen der Geberländer bei der Vergabe von Entwicklungshilfe.
Die Entwicklungspolitik muss Hilfe zur Selbsthilfe sein. Nachhaltige Armutsbekämpfung muss primär über die stetige wirtschaftliche Entwicklung, den Aufbau des Bildungssystems und funktionierende staatliche Institutionen erfolgen. Die privatwirtschaftliche Initiative, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit sind zu fördern. Die Empfängerländer sollen in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft ihre Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten.
Weiterhin sind Waffenexporte in Krisenregionen und insbesondere an Willkürregime umgehend zu beenden.
Staaten, in denen Korruption, Vetternwirtschaft und Missmanagement vorherrschen, sind von der Entwicklungshilfe auszuschließen. Budgethilfe begünstigt die Mittelverschwendung und ist daher einzustellen. Atommächte wie China, Indien und Pakistan aber auch Staaten, die selbst Entwicklungshilfe gewähren, sollen keine, wie auch immer gestaltete, Entwicklungshilfe erhalten.
Freihandel ist die wirksamste und unbürokratischste Form der Entwicklungshilfe. Deshalb muss die EU ihre Märkte für Güter und Dienstleistungen der Entwicklungsländer öffnen und die Ausfuhr von subventionierten Produkten in die Entwicklungsländer beenden. EU-Bewertungs- und Vergabeverfahren sowie Standards und Normen sollen nicht zu Handelshemmnissen werden. Die Entwicklungshilfe muss einer strikten Verwendungskontrolle und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung der Ergebnisse unterzogen werden. Humanitäre Hilfe hat in der Regel keine langfristige Entwicklungswirkung und ist daher keine Entwicklungshilfe im engeren Sinne. Die humanitäre Hilfe sollte Aufgabe der Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen sein. Finanzhilfen an Organisationen, die Terroraktionen durchführen, unterstützen oder befürworten, sind umgehend einzustellen.
Die EU soll eine Außenwirtschaftspolitik betreiben, die sich an den Interessen der Mitgliedsstaaten ausrichtet. Dazu gehört vor allem, dass die EU sich weiterhin für den Freihandel und offene Märkte einsetzt. Protektionistischen Bestrebungen ist entgegenzuwirken. Importbeschränkungen der EU, insbesondere im nichttarifären Bereich, sind abzubauen. Exportsubventionen sind schrittweise zu streichen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Da nicht alle Branchen gleichermaßen vom Freihandel und der Globalisierung profitieren, sollen gegebenenfalls innereuropäische oder nationale Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden.
Handelsvereinbarungen sind vorzugsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) abzuschließen, da sie dann den größten Nutzen für alle Beteiligten erbringen. Unsere Standards bei Verbraucher- & Umweltschutz und im Sozialbereich sind dabei zu erhalten. Alle Abkommen müssen in transparenten Verfahren unter Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern verhandelt und durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Investitionsabkommen, die die Rechte der europäischen Unternehmen schützen, sollen von der EU ausgehandelt werden. Dabei lehnt die AfD die Übertragung von nationalen Souveränitätsrechten auf private Schiedsgerichte ab. Soweit die EU Handelssanktionen gegen Drittstaaten ergriffen hat, sind die Sanktionen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. Andererseits soll die EU gegen ungerechtfertigte Handelsbeschränkungen von Drittstaaten angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen und den Schutz geistigen Eigentums sowie die Gleichbehandlung von Unternehmen sichern.
Der Ausverkauf von Technologieunternehmen an Drittstaaten ist durch geeignete handelspolitische und andere Maßnahmen zu unterbinden. Wertschöpfungsketten und deren technologisches Wissen müssen erhalten bleiben. Die Außenhandels-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik müssen aufeinander abgestimmt werden. In Kooperation mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern muss die EU die Freiheit der See- und Handelswege garantieren und damit den Zugang zu Rohstoffen, Energie und Absatzmärkten sicherstellen.
Die EU ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Staat. Sowohl das Grundgesetz (Haushaltsvorbehalt des Parlaments nach Art. 110 GG) als auch die EU-Verträge (mit Verfassungsrang) lassen EU-Steuern nicht zu: Als loser Staatenbund hat die EU derzeit kein eigenes Besteuerungsrecht und darf somit keine „EU-Steuern“ erheben. Bestrebungen, insbesondere von französischer Seite, dies zu ändern, erteilt die AfD eine entschiedene Absage. Hierdurch würde die Budgethoheit der nationalen Parlamente unterlaufen und die Legitimität der EU deutlich überstrapaziert.
Steuern, insbesondere solche, die ausschließlich zur Finanzierung des EU-Haushalts dienen, lehnen wir ab. Die EU soll sich wie ein Club allein aus Beiträgen entsprechend der Wirtschaftskraft ihrer Mitgliedsstaaten finanzieren. Die Zölle werden von den Mitgliedstaaten erhoben und sollen auch in deren Budgets zufließen. Jede Kompetenz der EU zur Besteuerung befeuert den Drang der EU, zu einem selbständigen Staat zu werden. Wir lehnen daher mit aller Entschiedenheit die Vorschläge ab, das Eigenmittelsystem der EU so zu reformieren, dass die EU Zugang zu den von den Beiträgen der Mitgliedstaaten unabhängigen Finanzierungsquellen erhält. Als solche Finanzierungsquellen werden derzeit Plastiksteuern, Dieselsteuern, Erträge aus dem Emissionshandel, Unternehmenssteuern, Finanztransaktionssteuern oder gar die Seigniorage-Gewinne der EZB genannt. Die EU darf niemals Steuern erheben dürfen. Die AfD fordert umfangreiche Ausgabenkürzungen statt ein überflüssiges EU-Finanzministerium.
Die geübte Praxis in der EU, eine Budgetplanung über sieben Jahre, also selbst über eine EU-Wahlperiode hinaus mit faktischer Bindungswirkung für die nationalen Parlamente zu verabschieden, untergräbt die nationale Budgethoheit. Deshalb wird die Budgetplanung auf die jeweilige Wahlperiode des EU-Parlaments begrenzt. Die AfD fordert, den deutschen Anteil an den EU-Ausgaben und Einnahmen im Bundeshaushalt jährlich einzustellen.
Eines der Problemfelder der globalen Finanzpolitik ist die unzureichende Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Die AfD setzt sich dafür ein, dass rechtswidrige Handlungsweisen mit Hilfe der OECD beendet werden. Die EU ist dafür nicht zuständig.
Um Gewinnverschiebungen zu vermeiden, müssen Staaten zudem ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ändern. Zuständig für die Aushandlung von Steuerabkommen und Verhandlungen mit der OECD sind die Nationalstaaten. Entsprechende Bestrebungen, die EU bei dem Verhandeln von Doppelbesteuerungsabkommen zu involvieren, lehnen wir ab. Eine EU-getriebene Harmonisierung von Unternehmenssteuern sowohl bei der Bemessungsgrundlage wie auch bei den Steuersätzen lehnen wir ab. Seit der Abschaffung von Wechselkursen innerhalb der Eurozone können die Länder Handelsungleichgewichte nicht mehr abfedern. Die AfD warnt davor, auch noch die nationale Steuerhoheit als Wettbewerbsinstrument abzuschaffen. Entscheidungen eines Landes, durch geringere Steuersätze ihre Standortnachteile auszugleichen, sind gerade für Länder mit niedriger Wirtschaftsleistung überlebensnotwendig. Eine Finanztransaktionssteuer unterstützen wir, wenn sie an allen Handelsplätzen, auch außerhalb der EU, eingeführt und nationalstaatlich vereinnahmt wird. Andernfalls käme es nur zu einer Verlagerung der Handelsaktivitäten.
Die AfD lehnt den Vorschlag der EU-Kommission, den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 um 192 auf 1.279 Milliarden Euro zu erhöhen, entschieden ab. Dies wäre angesichts der Verkleinerung der EU durch den Austritt des Nettozahlers Großbritanniens absurd. Zusätzlich soll erstmalig noch mit 28 Milliarden Euro ein Sondervermögen für “Globalisierung, Solidarfonds und als Flexibilitätsinstrument” finanziert werden. Deutschlands EU-Beitrag würde dann von derzeit 26 auf 40 Milliarden Euro im Jahr steigen. Das wäre eine Erhöhung der deutschen Finanzierungsbeteiligung an der EU statt von derzeit 20 auf dann 24 %.
Die AfD lehnt eine Ausweitung des EU-Haushaltes ab. Die durch die EU verhängten und vereinnahmten Strafen sind anteilig an die Mitgliedstaaten weiterzuleiten.
Die AfD fordert eine Verkleinerung des Haushaltes, mindestens um die wegfallenden Netto-Einnahmen aus Großbritannien. Neue Aufgaben der EU, die weitere Kosten verursachen, dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn diese Kosten durch Einsparungen an anderer Stelle des EU-Haushalts finanziert werden. Zur Ausgabenreduzierung ist auch die EU-Verwaltung zu verkleinern sowie der kosten- und zeitintensive Tourismus zwischen den drei Arbeitsorten Straßburg, Brüssel und Luxemburg sofort zu beenden.
Seit Jahrzehnten versucht die EU vergeblich, durch Umverteilung mittels milliardenschwerer Kohäsionsfonds gleichwertige Wirtschaftsbedingungen in den Mitgliedsstaaten herzustellen. Dieses Ziel hat sich als unerreichbar herausgestellt. Der jährliche EU-Haushalt von 144,7 Mrd. Euro (2018) wird zu über 70 % für Kohäsion und Landwirtschaft verwendet. Mit Zukunftssicherung oder Weiterentwicklung der EU hat das nichts zu tun.
Die AfD fordert deshalb das Auslaufen der Kohäsionsfonds und die Verminderung der EU-Haushalte in gleichem Maße. Strukturverbesserungen und Reformen müssen in nationaler Hoheit der Mitgliedsländer durchgeführt werden. Weiter fordert die AfD, für alle Ausgaben und Subventionen turnusmäßig eine KostenNutzen-Analyse durchzuführen. So soll ermittelt werden, ob die erwarteten Ziele erreicht wurden und es sinnvoll ist, sie fortzuführen.
Die AfD sieht den Zweck der Europäischen Union primär darin, den Rahmen gemeinschaftlichen, europäischen Wirtschaftens zu gestalten und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Wettbewerb ist eine Grundvoraussetzung für technischen Fortschritt und für günstige Verbraucherpreise. Wirtschaftliche Risiken hat der Investor zu tragen, nicht der Staat und damit letztlich der Steuerzahler. Die Bedingungen des Marktzuganges sind anzugleichen, damit ein Ausverkauf unserer Wirtschaft, beispielsweise an China, verhindert wird. Eingriffe, die einer Enteignung gleichkommen, lehnen wir ab. Gleichermaßen lehnen wir Paralleljustiz und Sondergerichte ab. Das Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit verdankt Deutschland der Kreativität seiner Erfinder und Ingenieure und den Investoren in Knowhow und Produktionsstätten. Heute vergraulen wir sie u.a. durch bürokratische Auflagen. Die AfD fordert die Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine entsprechende Überprüfung der EU-Vergaberichtlinie, der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der Kreditvergabe-Richtlinie, der Ökodesign-Richtlinie und der Dokumentationspflichten gerade für Kleinunternehmer.
Wir kritisieren, dass die EU mit allen politischen Mitteln Verbrennungsmotoren z.B. über absurde Grenzwerte, Fahrverbote und drastischer Strafzahlungen abschafft und daher deutsche Automobilunternehmen ins Ausland treibt. Wir wollen das Gegenteil, nämlich verlässliche Rahmenbedingungen, die Unternehmer und Arbeitsplätze bei uns halten. Zusätzlich sollen Unternehmen durch Beratungsdienste, Kooperations- und Austauschplattformen und bei ihrer Anschubfinanzierung unterstützt werden.
Zur Entwicklung von Hochtechnologien wollen wir Fördergelder bereitstellen, die den Nutzern eine möglichst hohe Flexibilität erlauben. Beispielhaft seien hier Raumfahrtprogramme und Programme zur Entwicklung von künstlicher Intelligenz genannt. Die systemimmanente Schwerfälligkeit der länderübergreifenden Zusammenarbeit darf nicht dazu führen, dass wir gegenüber flexibleren Akteuren ins Hintertreffen geraten.
Nationale und regionale Qualitätsstandards und Herkunftsangaben sind zu schützen. Dazu zählen Marken wie „Made in Germany“ und auch Ausbildungsstandards. EU-Vorschriften dürfen nicht dazu führen, dass im Ausland erworbene Qualifikationen, ohne Ablegen einer Prüfung am Arbeitsort nach nationalen Standards, diesen gleichgestellt werden.
5.1 Die weitere Mitgliedschaft in der Eurozone in der jetzigen Form ist dem deutschen Steuerzahler nicht zumutbar
Die AfD steht auch in der Währungspolitik für ein auf Marktwirtschaft und nationaler Eigenverantwortung basierendes, freundliches Miteinander der EU-Staaten. Die Geschäftsgrundlage des Euro war: keine Haftung für die Schulden anderer Länder, keine Staatsschulden über 60 % des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts und kein Jahresdefizit über 3 %. Diese Regeln sind zerstört worden.
Stattdessen wird der Euro heute jeden Tag mit Milliardensummen „gerettet“. Dies über Garantien, Bürgschaften, sogenannte Faszilitäten, Schlechtwetterfonds, Verrechnungskredite (TARGET2), zinsfreie Kredite an notleidende Staaten, permanente Aufkäufe von Staatsanleihen durch Zentralbanken und sogar über EU-Steuern. Alle diese Maßnahmen sind illegal, da sie gegen die Verbote der monetären Staatsfinanzierung und der gegenseitigen Haftungsübernahme verstoßen. Die EU geriert sich zudem als Bundes-Staat, was ebenso illegal ist, und nicht als Staatenverbund von souveränen Nationalstaaten.
Deshalb muss Deutschland diese Transferunion aufkündigen – durch Wiedereinführung einer nationalen Währung, gegebenenfalls unter paralleler Beibehaltung des Euro.
Die EZB sollte eine zweite Deutsche Bundesbank sein. Stattdessen betreibt sie eine Währungspolitik der unwirtschaftlichen Zinsen (Nullzinspolitik). Dies zerstört alle kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme von Betriebsrenten, über staatlich geförderte Rentensysteme, private Lebensversicherungen bis zu privaten Sparvermögen. Seit dem Amtsantritt von EZB-Präsident Draghi fehlen den Deutschen mehr als 500 Mrd. Euro für ihre Altersvorsorge.
Alle Maßnahmen der EZB zur Manipulation des freien Kapitalmarkts müssen eingestellt werden.
Eine Politik der künstlich herbeigeführten Null- und Negativzinsen führt zur Zerstörung der zentralen Märkte für Anleihen sowie zur Enteignung der Klein- und Lebensversicherungssparer und damit zu Altersarmut. Der durch die EZB-Politik verursachte, für Deutschland zu schwache Euro, und die Preisexplosion am Aktien- und Immobilienmarkt zerstören die Kaufkraft von nicht so schnell steigenden Einkünften, wovon insbesondere Arbeitnehmer und Rentner betroffen sind.
Während die Deutsche Bundesbank nur einmal in 50 Jahren direkt Staatsanleihen gekauft hat, ist das für die EZB seit 2015 das tägliche „Geschäftsmodell“. Ende 2018 wird sie für fast 4 Billionen Euro staatliche und private Anleihen erworben haben. Eine solche unverantwortliche Ausweitung der Geldmenge ist nach den europäischen Verträgen verboten.
Diese suprastaatliche Rettungspolitik verletzt geltendes Recht, darunter das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB und das Verbot der Haftung für Schulden anderer Mitgliedstaaten (Art. 123 und 125 AEUV). Die Rettungspolitik bricht alle den Wählern seit den 1990er Jahren gegebenen Zusicherungen zur „niemals zugelassenen Haftung Deutschlands für Fremdschulden“.
Die AfD fordert die Durchsetzung der vertraglichen Verbote der Staatsfinanzierung durch die EZB und der Vergemeinschaftung der Schulden sowie eine Rückführung der Befugnisse der EZB auf reine Geldpolitik, keine Umwandlung des ESM in einen europäischen Währungsfonds und ein sukzessives Ende der EZB-Anleihenkaufprogramme und der „Rettungs“-Programme über EFSF und ESM.
Wiedereinführung nationaler Währungen
Der Euro ist für ein Wirtschaftsgebiet mit derzeit 19 völlig unterschiedlich leistungsfähigen Volkswirtschaften eine Fehlkonstruktion und kann in dieser Form ökonomisch nicht funktionieren. Dies zeigt sich deutlich darin, dass nach 19 Jahren Spannungsaufbau die Gemeinschaftswährung nur noch über permanente und weitgehend deutsche Haftungsübernahmen aufrechterhalten werden kann. Dies ist keine Basis für die gedeihliche Entwicklung der Volkswirtschaften der Euroländer. Die Folge ist eine dauerhaft hohe Arbeitslosigkeit im Süden Europas. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt seit Jahren erschreckend hoch als Folge der fehlenden bzw. verloren gegangenen Wettbewerbsfähigkeit der Mittelmeerländer innerhalb des Euro-Korsetts. Die Euro-Krise ist ein systemisches Problem und kann daher auch nur systemisch gelöst werden.
Die Lösung besteht in der Wiedereinführung der nationalen Währungen, in denen sich die Leistungen ihrer jeweiligen Volkswirtschaften widerspiegeln, unter ggf. paralleler Beibehaltung des Euro.
Durch die wieder eingeführten, nationalen Währungen ist jeder Staat wieder für seine Wirtschafts-, Währungs- und staatliche Finanzpolitik verantwortlich und erhält damit seine innenpolitische Souveränität bezüglich Währung, Budgethoheit,
Geld- und Finanzpolitik zurück. Damit sind auch die beiden derzeitigen internen Grundkonflikte in der Euro-Zone gelöst. Keinem Euro-Land müssen mehr (allzu) stringente Vorgaben gemacht werden, seine im Euro-Korsett verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit durch reale Abwertung seiner Einkommen, Renten und Sozialleistungen vorzunehmen. Die Euro-Länder können ihre Wettbewerbsfähigkeit dann wieder wie vor der Euro-Einführung durch ihre eigene souveräne Entscheidung über die Veränderung des Wechselkurses der nationalen Währung (z.B. durch Abwertung) wiederherstellen, wie es die moderne Wirtschaftswissenschaft schon seit Langem fordert.
Für Deutschland würde die Wiedereinführung der Deutschen Mark parallel zum Euro die schrittweise Reduzierung der deutschen Haftung durch Ausstieg aus dem Target2-System und Wegfall der Euro-Rettungsmaßnahmen bedeuten. Die wiedereingeführte D-Mark würde ihre hohe Kaufkraft gegenüber den anderen Ländern (wie vor der Euro-Einführung) analog zur guten Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wiedergewinnen, das heißt aufwerten. Die mit dieser Kaufkrafterhöhung verbundene enorme Kostensenkung auf der Importseite würde erneut zu steigenden Realeinkommen führen, die in der gesamten deutschen Volkswirtschaft wieder allen zugutekämen und nicht nur, wie derzeit, einigen Exportfirmen. Der ehemalige Bundeswirtschafts- und Finanzminister Professor Karl Schiller hat dies einst so formuliert: „Jede Währungs-Aufwertung ist eine Sozial-Dividende für das deutsche Volk, denn ihr könnt danach im Supermarkt alles billiger kaufen“.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 in seinem Maastricht-Urteil konstatiert, dass einem Ausscheiden Deutschlands aus dem Euro-Verbund und damit der Wiedereinführung der DM keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstehen, wenn das Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft verfehlt wird.
Der AfD ist bewusst, dass die Wiedereinführung der nationalen Währung für das jeweilige Euro Land nicht ohne zusätzliche einmalige finanzielle Belastungen umsetzbar ist. Diese werden aber durch einen national gestaltbaren Währungs-Wiedereinführungsprozess niedriger sein als bei einem weiteren Verbleib im Eurosystem. Das gilt für alle Euro-Länder - und auch konkret für Deutschland mit sonst im Eurosystem weiterhin unabsehbar steigenden „Euro-Rettungsverpflichtungen“ durch Fremdhaftung, Zinseinbußen und damit letztlich Einkommens- und Vermögensverlusten.
Deutschland wird daher bei Wiedereinführung der DM sehr deutlich machen, dass dies nicht gegen die Partnerländer gerichtet ist, sondern dass es um die Korrektur der oben dargestellten katastrophalen Fehlentwicklung des Euro zum Wohle aller Länder der Euro-Zone und damit den Erhalt des sozialen Friedens in Europa geht.
Die AfD tritt für die optionale Wiedereinführung nationaler Währungen ein, zunächst parallel zum Euro, um damit in Europa und Deutschland weiterhin den Wohlstand zu sichern, diesen in den heutigen Euro-Krisenländern wiederherzustellen und damit den sozialen Frieden in Europa zu wahren.
Unser Bargeld ist in Gefahr. Mit Unterstützung von Bundesregierung, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank wird seine schleichende Abschaffung vorbereitet.
Mit der Abschaffung des Bargelds würde die Rolle des Geldes als unantastbarer und gebührenfreier Wertspeicher eingeschränkt. Eine Abschaffung des Bargelds macht für den Krisenfall die Enteignung von Kontoinhabern möglich. Bargeld ist ein natürliches Bollwerk gegen eine weitere Absenkung der Zinsen bis in den negativen Bereich.
Ein Bargeldverbot würde bedeuten, dass Zahlungsvorgänge nur noch elektronisch stattfinden können. Dies eröffnet Staat und Banken die totale Kontrolle über alle Geldströme und Wirtschaftsaktivitäten, über jede finanzielle Handlung der Bürger, unter Umständen sogar über deren Aufenthaltsorte. Aus dem gläsernen Bankkunden würde der gläserne Mensch – Vollüberwachung bis hinein in private, ja intime Lebensbereiche. Mit einem freiheitlichen Rechtsstaat sind solche Kontrollmöglichkeiten nicht vereinbar. Darüber hinaus sind elektronische Systeme, wie viele Beispiele zeigen, nicht manipulationssicher.
Die AfD fordert den dauerhaften Erhalt der uneingeschränkten Bargeldnutzung als wichtiges bürgerliches Freiheitsrecht.
Die AfD verlangt, dass die Bundesregierung sich gegen jede Weiterverfolgung der sogenannten Europäischen Bankenunion und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Europäische Einlagensicherung (EDIS) stellt. Mit der Europäischen Bankenunion würden auch die bisher nur kommunal verankerten deutschen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die deutsche private Bankenwirtschaft der EU-Umverteilung unterworfen. Die EDIS wäre mit mehreren Billionen Euro der größte gemeinschaftliche Haftungstopf der EU. Durch diese Vergemeinschaftung würden deutsche Sparer und Bankkunden mit ihrem Einlagengeld für marode Banken in den Mittelmeerländern haften, die bereits heute über 900 Milliarden Euro an uneinbringlichen Kreditforderungen in den Bilanzen haben. Riesige Ausfälle sind nur eine Frage der Zeit und würden nach Einführung von EDIS direkt deutsche Haftungszahlungen auslösen! Darüber hinaus würde eine EDIS zukünftig auf Grund einer höheren deutschen Absicherung zur Inkaufnahme höherer Risiken durch ausländische Banken verleiten.
Dies wäre ein weiterer Schritt in die von der AfD abgelehnte vertiefte Haftungs- und Transferunion. Die AfD verlangt, dass die deutschen Banken etwaige Haftungen nur auf die nationale Ebene begrenzen und wie bisher eigene Haftungs- und Einlagensicherungs-Verbundlösungen schaffen können, die den unterschiedlichen Profilen der deutschen Bankengruppen Rechnung tragen. Wir treten dafür ein, die nationale Souveränität über die Banken- und Finanzdienstleistungen wiederherzustellen; dieser Wirtschaftsbereich ist für ein reibungsloses Funktionieren unserer Volkswirtschaft lebenswichtig.
Die AfD wendet sich gegen jeden Versuch einer europäischen Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken, insbesondere aus Bankgeschäften. Die AfD verlangt, die Haftung deutscher Banken für andere EU-Banken weiterhin auszuschließen.
Im Zahlungsverkehr der Euro-Zone muss der Ausgleich der offenen TARGET-Salden zwischen den Nationalbanken wie bis 2007 wieder direkt und taggleich stattfinden, um den Anstieg von nicht realisierbaren Forderungen bei der Deutschen Bundesbank zu vermeiden. Derzeit hat die Deutsche Bundesbank offene Forderungen in Höhe von fast 1.000 Milliarden Euro gegenüber der EZB, deren Beitreibung mangels hinterlegter Sicherheiten ungewiss und juristisch nicht einmal durchsetzbar ist.
Als Sofortmaßnahme, noch vor einem „Dexit“, fordert die AfD darum die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank auf, die bislang geduldete Überbeanspruchung des Verrechnungskontos „TARGET2“ zu beenden. Die hoch ausbuchungsgefährdeten TARGET2 - Forderungen der Deutschen Bundesbank sind abzuschmelzen, angemessen zu verzinsen und mit Sicherheiten (Gold, Devisenreserven oder anderer Staatsbesitz) zu unterlegen.
Die EZB darf nicht Aufsichtsbehörde über Banken sein. Der damit verbundene Interessenkonflikt zwischen Aufsicht und Geldpolitik sorgt immer wieder für Kritik.
Die AfD fordert: keine vollständige Bankenaufsicht und Zentralbanktätigkeit bei der EZB unter einem Dach. Die europäischen Verträge haben keine Rechtsgrundlage für eine Bankenaufsicht durch die EZB.
Wir wollen keine europäische Bankenaufsicht als ersten Pfeiler der Bankenunion. Eine europäisierte Bankenaufsicht bedeutet keine verbesserte Regulierung. Sie ist nur geschaffen worden, um dafür zu sorgen, dass eine europäisch vergemeinschaftete Haftung für Pleitebanken als fair empfunden wird. Deutsche Banken sollten ausschließlich der nationalen Bankenaufsicht unterliegen. Das trägt dazu bei, eine Transferunion auszuschließen.
Bereits die bisherigen Anwendungsfälle der europäischen Regeln zur Bankenabwicklung haben deren Zahnlosigkeit gezeigt. Die europäischen Regeln haben Löcher, weil sie Interbankenforderungen privilegieren und somit Haftungsrisiken für den Steuerzahler schaffen, anstatt sie zu verringern. Die Regeln werden von der EZB und in der EU auch nicht einheitlich durchgesetzt. Durch die Beitragspflicht deutscher Banken zum Abwicklungsfonds SRF wird eine Mithaftung für ausländische Banken geschaffen. Die Letztsicherung dieses Fonds durch den ESM zeigt, dass der Fonds zu klein ist und die Regeln den Steuerzahler nicht vor Risiken schützen können. Die AfD lehnt die derzeitigen europäischen Regeln zur Bankenabwicklung insgesamt als fehlkonstruiert ab. Ein steuerfinanziertes Sonderrecht für Bankeninsolvenzen darf es nicht geben.
Deutschland muss auch in einem plötzlichen währungspolitischen Krisenfall handlungsfähig sein.
Wir wollen deshalb für die Wiedereinführung einer neuen nationalen Währung („Deutsche Mark“) rechtzeitig auch gesetzliche Vorkehrungen treffen.
Bei der Wiedereinführung der Deutschen Mark könnte Deutschland das teilweise im Ausland gelagerte Staatsgold als temporäre Deckungsoption benötigen.
Die AfD fordert die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank auf, das im Ausland gelagerte Gold vollständig und umgehend nach Deutschland zu überführen.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union postuliert die „Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten“. Im diametralen Gegensatz zu diesem Versprechen betreiben die politischen Eliten und Institutionen der EU jedoch eine Asyl- und Immigrationspolitik, welche die europäische Zivilisation in existenzielle Gefahr bringt.
Allein die Bevölkerungszahl Afrikas wird bis zum Jahr 2050 um 800 Millionen Menschen anwachsen. Aktuelle empirische Erhebungen bestätigen Hunderte von Millionen wanderungswilliger Menschen in diesen Regionen. Zugleich schrumpft und überaltert Europa. In Deutschland leben gegenwärtig nur noch etwa 4 Millionen Männer deutscher Herkunft im Alter von 20 bis 35 Jahren. Eine weitere Öffnung Europas für Zuwanderung aus anderen Kontinenten wird in relativ kurzer Frist unweigerlich zu einer Marginalisierung der einheimischen Bevölkerungen führen.
Die Politik der Grenzöffnung wird einen Kulturabbruch historischen Ausmaßes zur Folge haben und stellt überdies die seit der Aufklärung in Europa entwickelten Prinzipien von Volkssouveränität und Demokratie auf den Kopf. Sie löst nicht das demografische Problem, sondern verschärft vielmehr seine Folgen auf dramatische Weise. Vor dem Hintergrund des aggressiv vordringenden Islam riskiert sie die Destabilisierung unserer freiheitlichen Demokratien. Astronomische finanzielle Belastungen vervollständigen das Bild einer Politik zu Lasten der eigenen Bürger.
Die Behauptung der EU, nur sie sei in der Lage, übernationale Probleme zu lösen, ist mit der Asylkrise 2015 endgültig widerlegt worden. Das EU-Asylrecht hat sich als reines „Schönwetterrecht“ erwiesen, das im Krisenfall niemand befolgt: So sind allein in Deutschland seit 2015 infolge des gescheiterten EU-Systems über 1,5 Millionen Asylanträge gestellt worden, das sind mehr als die Hälfte aller Asylanträge in ganz Europa. Die pseudo-moralischen Alleingänge der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise haben darüber hinaus Europa gespalten, den Brexit mit herbeigeführt und Deutschland inzwischen weitgehend isoliert. Die etablierten Parteien Deutschlands geben vor, im Sinne Europas zu handeln, bewirken aber das genaue Gegenteil.
Die AfD fordert daher in der Migrationspolitik einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Jegliche Einwanderung nach Europa muss so begrenzt und gesteuert werden, dass die Identität der europäischen Kulturnationen unter allen Umständen gewahrt bleibt.
Ausschließlich die nationalen Parlamente haben das Recht und die demokratische Legitimation, über Umfang und Zusammensetzung der Zuwanderung zu bestimmen. Die Asyl- und Zuwanderungspolitik muss daher wieder in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zurückgegeben werden.
Damit unvereinbar sind die beiden UN-Abkommen „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ („Migrationspakt“, GCM) und „Globaler Flüchtlingspakt“ (GCR). Nach dem Vorbild der USA und zahlreicher anderer westlicher Staaten muss Deutschland aus diesen Abkommen austreten.
Das angestrebte Gemeinsame Europäische Asylsystem („GEAS“) lehnen wir mit Nachdruck ab. Verbindliche „Flüchtlings“ - Aufnahmequoten für EU-Mitgliedsstaaten dürfen nicht eingeführt werden, denn auch sie bedeuten einen schweren Eingriff in die nationale Souveränität. Die „EU-Migrationsagenda“, die zusätzlich zur Asylgewährung eine fortgesetzte Umsiedlung von Menschen aus Drittstaaten nach Europa beabsichtigt („Resettlement“), stößt auf unseren entschlossenen Widerstand. Wir fordern internationale Zusammenarbeit bei der heimatnahen Versorgung von echten Flüchtlingen und beim Aufbau von Schutzzentren vor Ort. Internationale Vorschriften und Verpflichtungen zur Aufnahme Migrationswilliger lehnen wir jedoch ab.
Asyl ist ein Gastrecht auf Zeit! Das noch aus dem 20. Jahrhundert stammende heutige Asylsystem, einschließlich der Genfer Flüchtlingskonvention, war für einen eng begrenzten Personenkreis konzipiert und zu keiner Zeit als Steuerungsinstrument für Masseneinwanderung gedacht. Insbesondere ist es in der überkommenen Form nicht geeignet, die sich schon allein aufgrund der Bevölkerungsexplosion in Afrika abzeichnende fortgesetzte Massenzuwanderung zu bewältigen. Es leistet sowohl dem Asylmissbrauch als auch der Schleuserkriminalität Vorschub. Mit einer Anpassung an die anschwellenden globalen Migrationsströme wollen wir es zu einem Schutzsystem des 21. Jahrhunderts fortentwickeln, welches sich auf Hilfe vor Ort konzentriert und so bei vergleichbaren finanziellen Aufwendungen einen viel größeren Teil der tatsächlich Schutzbedürftigen erreicht. Eine Aufnahme einer begrenzten Zahl von Menschen aus humanitären Gründen in Deutschland kann künftig allein auf freiwilliger Basis erfolgen, wobei über Anzahl und Auswahlkriterien der Deutsche Bundestag entscheiden sollte.
Kriminelle, sonstige Rechtsbrecher und Terroristen können niemals schutzberechtigt sein. Soweit dem die Europäische Menschenrechtskonvention entgegensteht, ist sie zu ändern.
Der Missstand, wonach auf Deutschland die weitaus meisten Asylanträge in Europa entfallen – 2015 und 2016 fast zwei Drittel – muss sofort beendet werden. Insbesondere ist auch die freiwillige Übernahme („Relocation“) von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland zu stoppen. Anreize im deutschen Asylverfahren – beispielsweise überlange Verfahren, Arbeitsmarktzugang vor Anerkennung, überhöhte Sozialleistungen, unterlassene Abschiebungen – die Asylbewerber innerhalb der EU primär nach Deutschland locken, müssen behoben und die Sogwirkung der deutschen Willkommenskultur beendet werden. Darüber hinaus muss international im Internet Aufklärungsarbeit dahingehend betrieben werden, dass Deutschland niemanden mehr aufnimmt. Abgelehnte Asylbewerber müssen das Land verlassen, einen nachträglichen „Spurwechsel“ (von einem Schutzstatus zu einem Bleiberecht) lehnen wir ab. Es darf zu keiner nachträglichen Legalisierung der illegalen Einreise kommen. Auch anerkannte Asylbewerber dürfen nicht automatisch in einen Daueraufenthalt hineinwachsen. Sobald die Rückkehr in einen Herkunftsstaat möglich ist, muss diese unverzüglich, ausnahmslos und unbürokratisch durchzusetzen sein.
Die EU hat sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritätsgrundsatzes künftig im Wesentlichen auf operative Hilfestellung für die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen sowie bei Verhandlungen über Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten zu beschränken. Die aktuelle Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, auf See aufgegriffene Menschen mit Migrationsziel Europa in die EU weiter zu transportieren und damit Hilfsdienste für Schleuser zu verrichten, ist absurd und verkehrt den Zweck einer Agentur für Grenzschutz in sein Gegenteil. Für die Sicherung der Außengrenzen sind in erster Linie die betroffenen Staaten der EU national selbst zuständig, wie dies von Ungarn beispielhaft vorgelebt wird. Ist ein Mitgliedsstaat hierzu dauerhaft nicht allein in der Lage, ist dieses als letzte Maßnahme temporär oder dauerhaft aus dem Schengen-Raum auszuschließen. Auf Anfrage des betroffenen Landes unterstützen wir angemessen bei der Grenzsicherung.
Außerdem ist die Einschleusung von Drittstaatern in die EU durch Nichtregie rungsorganisationen (NGO) als schwere Straftat zu unterbinden und zu verfolgen.
Entwicklungshilfe, die Gewährung von Visa sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, welche ihre abzuschiebenden Staatsbürger zurücknehmen und nicht eigenverantwortlich Fluchtgründe verursachen. Die EU sollte außerdem Staaten in Kriegsregionen beim Wiederaufbau unterstützen, sodass von dort in die EU geflohene Menschen in ihre Heimat zurückkehren können.
Die millionenfache Aufnahme junger, durchsetzungsfähiger Menschen aus der „Dritten Welt“ in Deutschland und Europa beraubt die Herkunftsstaaten jener Leistungsträger, welche sie gerade zum Aufbau ihrer eigenen Länder dringend benötigen. Dies erzeugt und unterhält einen Teufelskreis noch größerer Verelendung; daher ist Massenzuwanderung selbst eine Fluchtursache, die bekämpft werden muss. Es darf daher keine Zweifel an der Durchsetzung der Rückkehr all jener geben, die hier ihr Asylrecht auf Zeit genießen, wenn sie nicht freiwillig an der Entwicklung ihrer Länder mithelfen wollen. Nicht „Resettlement”, also Umsiedlungsprogramme nach Europa, sind das Gebot der Stunde, sondern das Gegenteil: In Deutschland und Europa müssen Remigrations-Programme größtmöglichen Umfangs aufgelegt werden. Die EU und die Nationalstaaten werden aufgefordert, nach australischem Vorbild Abkommen mit Drittländern zu schließen, um abgelehnte Migranten aufzunehmen, die nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können.
Zum Schutz der Bürger müssen neben EU-Außengrenzkontrollen auch nationale Grenzkontrollen dauerhaft wiedereingeführt werden. Sie erleichtern zugleich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Das Abkommen von Schengen stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für die Sicherheit und den Wohlstand der Bürger der EU dar und ist zu reformieren. Deutschland soll die EU künftig nicht mehr um Erlaubnis fragen müssen, wo, wann, auf welche Art und wie lange es Grenzkontrollen durchführt. Denn nach dem Asylgrundrecht (Art 16 a Abs. 2 Grundgesetz), kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Dieser nationale grundgesetzliche Auftrag muss durchgesetzt werden.
Die Freizügigkeitsrichtlinie gewährt EU-Bürgern in Deutschland eine Rechtsstellung, die fast vollständig der deutschen Staatsangehörigkeit entspricht. Das führt dazu, dass dauerhafte Sozialhilfeempfänger und sogar Schwerverbrecher so gut wie nie abgeschoben werden. Das muss sich ändern. Auch EU-Bürger, die einem andern EU-Staat zur Last fallen oder sich nicht an Gesetze halten, müssen leicht und dauerhaft des Landes verwiesen werden können.
Teilweise genießen in Deutschland lebende EU-Staatsangehörige sogar mehr Rechte als Deutsche. Diese sogenannte „Inländerdiskriminierung“ muss sofort beendet werden.
Wir lehnen die Einführung einer EU-Staatsangehörigkeit ab. Staatsangehörigkeit ist und bleibt ein Merkmal souveräner Völker und Staaten.
Die europäische Personenfreizügigkeit hat zu massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der EU aus den ärmeren in die reicheren Staaten, besonders nach Deutschland, allein zum Zweck des Sozialhilfebezugs geführt. Die schwach ausgeprägten und betrugsanfälligen Regelungen der Freizügigkeitsrichtlinie reichen nicht aus, um den Missbrauch des großzügigen deutschen Sozialsystems durchgreifend zu verhindern. Armutszuwanderung und Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme muss auch auf EU-Ebene unterbunden werden können.
Wir fordern daher eine Einschränkung der EU-Personenfreizügigkeit mit dem Ziel, den aufnehmenden Staaten eine Beschränkung der EU-Zuwanderung zu ermöglichen, die nur Personen zulässt, die selbst für sich sorgen können.
Daneben muss allen EU-Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, den Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen von einer mindestens zehnjährigen, durchgängig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne staatliche Zuschüsse abhängig zu machen.
Einen EU-Beitritt der Türkei lehnen wir ebenso strikt ab wie Visaerleichterungen oder gar Visafreiheit für türkische Staatsbürger.
Türkische Staatsangehörige genießen hierzulande Sonderrechte, die auf längst überholten Verträgen beruhen. Dazu zählt ihre ausländerrechtliche Bevorzugung nach dem sogenannten Assoziationsratsbeschluss 1/80 und in sozialrechtlicher Hinsicht die Krankenmitversicherung von Eltern nach dem Sozialversicherungsabkommen. Diese ungerechtfertigten Privilegien müssen schnellstmöglich entfallen.
Umweltpolitik muss sich zuerst an nationalen Gegebenheiten und Bedürfnissen orientieren. Die EU hat es seit ihrer Gründung nicht geschafft, die Interessen von Landwirtschaft und Umweltschutz zusammen zu bringen. Die verfehlte Förderung der Landwirtschaft steht einem effektiven Naturschutz entgegen. Die überbordende Bürokratie bedroht die Landwirte in ihrer Existenz. Ähnlich sieht es beim Verbraucherschutz aus. Nitrat- und Stickoxid-Grenzwerte sind realitätsfern, gängeln die Verbraucher und kosten Arbeitsplätze. Unter Beachtung des Subsidiaritäts-Prinzips fordern wir alle Zuständigkeiten von der EU zurück.
Von Regierung, etablierten Parteien und der EU wird den Bürgern verkündet, dass Verbrennungsmotoren schlecht und unzeitgemäß seien und dass die Zukunft in der E-Mobilität läge. Um diesen Ansichten Geltung zu verleihen, arbeiten diese mit umstrittenen, als Umweltschutzverbände getarnten, Abmahnvereinen zusammen. Es wird versucht, die seit Jahren sauberer werdende Luft in unseren Städten als gesundheitsgefährdend darzustellen. Dadurch wurden faktisch Millionen Diesel-Fahrer enteignet.
Die Fakten sind: Durch immer bessere Motoren steigt die Luftqualität trotz mehr Verkehr. Der Abgasuntersuchungsausschuss hat festgestellt: Es gibt „keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte“ und: „Es gibt keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“ Auch erscheint die Diskrepanz zwischen dem Grenzwert von 950 μg/m³ an Arbeitsplätzen in Deutschland im Vergleich zum EU-Grenzwert an Straßen von 40 μg/m³ NO2 (USA 100 μg/m³) übersteigert. Darüber hinaus werden in Deutschland die EU-Richtlinien nachweislich falsch ausgelegt, um Überschreitungen zu erhalten. Der Bezugsrahmen für Messungen ist veraltet. Verbindliche Vorgaben für Mess-Stationen auf wissenschaftlicher Grundlage sind zu entwickeln. Die AfD sieht weiterhin die Zuständigkeit der EU für Fragen der Luftreinhaltung in den Mitgliedsstaaten für nicht sinnvoll an.
Die E-Mobilität bringt derzeit keine Vorteile beim CO2-Ausstoß bzw. bei der Ressourcenschonung. Der propagierte Ausbau der sogenannten Erneuerbaren Energien führt zu einer Vernichtung unserer Natur- und Kulturlandschaften. Unter Einbeziehung der Akku-Produktion, die einer Fahrstrecke von 100.000 km entspricht, wird die CO2-Bilanz sogar schlechter. Der Diesel ist auch hier das bessere Konzept.
Der Anteil des Fahrzeugverkehrs beim Feinstaub beträgt gerade einmal 20 %. Reifen und Bremsen sind hierbei die Hauptverursacher. Auf die Abgase entfallen nur 4 %. E-Fahrzeuge würden durch ihr höheres Gewicht mehr Feinstaub produzieren und die Ersparnis zunichtemachen.
Die Kosten für die notwendige Strom-Infrastruktur wären enorm, wenn die Fahrzeuge zuhause geladen werden würden. Die unangenehm langen Ladezeiten unterwegs blieben trotzdem. Die derzeit günstigeren Verbrauchskosten ergeben sich nur, da auf Strom keine Mineralölsteuer erhoben wird. Sobald Verbrenner verboten sind, würde sich dies ändern. Die schon in einigen Fällen zutage getretene Brandgefahr wird bisher weitgehend verschwiegen.
Die AfD stellt sich keineswegs gegen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, jedoch müssen diese sachlich begründet, sinnvoll und auch bezahlbar sein. Für die politisch Verantwortlichen ist das Diesel-Verbot nur der erste Schritt zu einem vollständigen Verbot von Verbrennungsmotoren. Der subventionierte Umstieg auf E-Mobilität ist für den Normalbürger aber schlichtweg unbezahlbar. Das Ziel von EU und etablierten Parteien ist die Abschaffung des Individualverkehrs für die Masse der Bevölkerung. Die AfD steht hier auf der Seite der Bürger, die auf das Auto angewiesen sind oder die Freiheit des Individualverkehrs genießen. Die AfD lehnt daher Fahrverbote ab.
Der Wald braucht Zeit und Kontinuität. Um einen gesunden Wald unter den unterschiedlichen Aspekten der Ökonomie, Ökologie und der Erholung zu erhalten, braucht es langfristige Ziele von vielen Waldbesitzer- und Förstergenerationen. Für eine nachhaltige Bewirtschaftung zur Sicherung der Wälder setzt sich die AfD für eine Förderung des Baumaterials und Energieträgers Holz ein. Wir stehen für einen Abbau der ausufernden Bürokratie bei der Dokumentation in der Forstwirtschaft und nicht-staatlichen Pseudo-Zertifikaten für Nachhaltigkeit. Eine weitere Schaffung von Nationalparks und damit forstwirtschaftliche Flächenstilllegung lehnen wir ebenso ab wie das Abholzen der Wälder für die Errichtung von Windindustrieanlagen. Denn in den letzten Jahren betreiben selbsternannte Umweltschutzorganisationen zunehmend Lobbyarbeit für die Windindustrie, zu Lasten des Waldes – und die EU schaut zu.
Die Beeinträchtigung der waidgerechten Jagdausübung durch neue EU-Vorschriften im Jagd-, Waffen- und Lebensmittelrecht sind zu verhindern. Bestehende Vorschriften sind zu überprüfen und ggf. unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Landwirten, Wald- und Grundbesitzern und Jägern anzupassen. Schäden durch Wildtiere sind unbürokratisch durch Geldleistungen zu ersetzen. Über die Kombination aus aktivem Wildtiermanagement und artenschutzrechtlicher Ausnahmeverordnung (AAV) sollen problematische Wildtier-Bestandsgrößen regional und zeitnah überwacht und korrigiert werden können. Das Ziel ist die Balance zwischen den Ansprüchen von Wildtieren sowie den Interessen der Landwirte, Teichwirte und Weidetiere. Jedoch wird eine bedingungslose Wiederansiedlung des Wolfs von den Behörden unter Berufung auf die Zielsetzung der EU-Richtlinien zum Natur- und Artenschutz betrieben. Die AfD hält Wölfe für eine Tierart, die schlecht in unsere gewachsene Kulturlandschaft passt. Wölfe sollten räumlich und zahlenmäßig strikt begrenzt werden – nach dem Vorbild von Schweden und Norwegen.
Die verschiedenen Sparten der Landwirtschaft – Ackerbau, Viehzucht, Weinbau, Forstwirtschaft, Gartenbau u.a. – tragen zur Wertschöpfung, der Schaffung regionaler Arbeitsplätze und zur Versorgung der Bevölkerung in unserem Lande bei. Wir setzen uns ein für eine realitätsbezogene Bildung zum Thema grüne Berufe und die sich daraus ergebende Wertschätzung für Leistungen und Produkte der Landwirte.
Die AfD erkennt die große Bedeutung der Landwirtschaft für die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln sowie den Erhalt der ländlichen Räume an. Wir wollen die Förderungspolitik der EU in die Mitgliedsstaaten und damit nach Deutschland zurückholen. Eine Subventionierung der Landwirtschaft bleibt zunächst bestehen, da in einem freien globalen Wettbewerb der Bauernstand aus Deutschland sonst verschwinden würde. Landwirtschaftliche Subventionen müssen neben der Flächengröße besonders die weiteren Leistungen kleiner Familienbetriebe berücksichtigen. Weniger EU würde auch weniger Bürokratie für die Landwirte bedeuten, die faktisch nur Zeit und Geld kostet, aber keine positiven Auswirkungen auf Landwirtschaft und Umwelt hat. Die Düngemittelverordnung ist der neueste Auswuchs in diese Richtung, die viele Nutztierhalter in Existenznöte bringt. Wir wollen die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützen. Dafür ist mehr Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung nötig. Die Landwirtschaft braucht ehrliche Erzeugerpreise.
Die Gesamtbevölkerung in der EU wächst, wenn auch nur durch die große Zahl Zugewanderter und vorübergehend Aufgenommener. Die Anbauflächen pro Kopf schrumpfen somit. Umso größer ist die Bedeutung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Wir fordern ein sofortiges Ende der Vermaisung der Kulturlandschaft und der Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen. Die „Greening“-Auflagen müssen auf den Prüfstand und die Ausgleichsflächen auf ein Minimum reduziert werden.
Ein wirksamer Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis ist die Grundlage jeglicher landwirtschaftlichen Produktion. Die bewährten Zulassungsstandards im Hinblick auf Umwelt-, Gesundheit- und Verbraucherschutz dürfen dabei weder vernachlässigt noch praxisfern verschärft werden. Eine zentrale Prüf- und Zulassungsbehörde der EU sehen wir kritisch. Die Vielfalt der Prüfbehörden in den Mitgliedsländern stellt das verantwortungsvolle und bewährte „Mehr-Augen-Prinzip“ sicher.
Die AfD fordert die Aufhebung aller Handelsbeschränkungen für alte Nutzpflanzensorten. Bisher müssen Züchter nach Ablauf der Lizenzen sehr hohe Gebühren für die Anmeldung alter Sorten zahlen. Diese Klausel im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) schützt lediglich große Konzerne vor der Konkurrenz durch Kleinzüchter.
Der Verbraucher muss den zunehmend global agierenden Unternehmern in Gesundheits- und Rechtsfragen auf Augenhöhe begegnen können. Bei vielen Nahrungsmitteln, Finanzprodukten und anderen Sachgütern fehlen dem Verbraucher jedoch wesentliche Informationen über die Produktherkunft und -qualität. Die AfD will die Verbraucher in die Lage versetzen, eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können und fordert, die asymmetrische Informationslage zwischen Verbraucher und Unternehmer auszugleichen. Dabei wollen wir die Verbraucher weder staatlich bevormunden noch mit unnötigen Informationen überfrachten. Eine rigorose Verbotspolitik entmündigt die Verbraucher und fördert sorgloses Kaufverhalten. Unser Ziel des Verbraucherschutzes sind mehr aufgeklärte Verbraucher und nicht weniger wie durch die bisherige EU-Politik.
Die regelmäßigen Lebensmittelkontrollen des Verbraucherschutzes innerhalb der EU obliegen den lokalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern. Wir fordern daher, Kompetenzen im Verbraucherschutz nach dem SubsidiaritätsPrinzip zu überprüfen und gegebenenfalls nach Deutschland zurück zu verlagern. Auf europäischer Ebene soll nur das geregelt werden, was dort besser zu bewirken ist. Die europäische Harmonisierung der Lebensmittelsicherheit darf zu keiner Abschwächung des Schutzniveaus in Deutschland führen.
Die Brüsseler Behörden belegen die traditionellen Nahrungsmittelhersteller mit immer schärferen Vorschriften bei der Lebensmittelzubereitung. Sofern keine gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedenken vorliegen, lehnen wir einheitliche Vorschriften für Nahrungsmittel auf dem EU-Binnenmarkt ab.
Lebensmittelbetrug schadet dem Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit und muss restlos aufgeklärt werden. Das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel und das System für die Verwaltung und Zusammenarbeit müssen vereinfacht werden. Bei begründetem Verdacht auf schädliche Produkte, Lebensmittelgifte oder Tierseuchen müssen stichprobenartige Kontrollen auch an den EU-Binnengrenzen möglich sein.
Angesichts der Gefahren irreversibler Umwelt- und Gesundheitsschäden ist das deutsche Vorsorgeprinzip zu einem Leitbild europäischer Gemeinschaftspolitik geworden. Lange Prüfungs- und Zulassungsverfahren sollen Belastungen und Schäden für Mensch und Umwelt weitestgehend im Voraus verringern. Wir sehen den nachgelagerten Verbraucherschutz in Form kollektiver Rechtsschutzinstrumente (wie z.B. Sammelklagen) kritisch, wenn hierdurch das Vorsorgeprinzip ausgehebelt oder der Weg frei zur Entstehung einer Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild geschaffen wird.
Die AfD steht für eine konsequente Umsetzung der Tierschutzgesetze im Sinne unserer Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Wir wollen in der Nutztierhaltung artgerechte Haltungssysteme fördern, die an die Tierart angepasst sind. Dazu gehört auch der Transport. Wir fordern: eine Beschränkung von Tiertransporten auf die Dauer von sechs Stunden, einschließlich umfassender Kontrollen und entsprechender Sanktionierung von Verstößen. Der Export von lebenden Schlachttieren nach außerhalb der EU-Außengrenzen ist zu verbieten. Das Schlachtregime kann außerhalb der EU nicht kontrolliert werden und steht häufig mit den europäischen Tierschutzgesetzen, die auch ein Ausdruck unserer Werte sind, im Widerspruch. Die sich in tierartgerechten Haltungen entwickelnden robusten und gesunden Nutztierbestände tragen durch eine Verminderung des erforderlichen Antibiotika-Einsatzes erheblich zur Vermeidung multiresistenter Keimbildung bei. Die Schlachtung nach religiösen Ritualen ist nur nach ausreichender Betäubung zu gestatten. Die Dauer der Betäubung muss für den gesamten Schlachtvorgang inklusive Tod durch Verbluten gewährleistet sein.
Aufgrund des Schengener Abkommens finden grundsätzlich keine Grenzkontrollen im Schengen-Raum mehr statt, weshalb zum Ausgleich dafür strenge Kontrollen an den Außengrenzen durchgeführt werden müssten. Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX aber unterstützt die illegale Zuwanderung sogar, indem sie auf See aufgegriffene illegale Migranten in die EU verbringt. Wir fordern eine Änderung der Seeaußengrenzenverordnung, damit deren Rücktransport in sichere Häfen ihrer Ausgangsorte wieder möglich wird.
Wegen der fehlenden Sicherung der Außengrenzen findet immer noch ein unkontrollierter Zustrom von illegal einreisenden Ausländern statt. Das durch das Schengen-Abkommen geschaffene „grenzenlose Europa“ stellt zunehmend eine Bedrohung für die innere Sicherheit der einzelnen Nationalstaaten dar und schafft erhebliche Risiken im Bereich des Terrorismus. Allein in Deutschland ist die Zahl der Gewaltdelikte und der Gefährder seit 2015 erheblich angestiegen. Die Innere Sicherheit ist vielerorts schon jetzt nicht mehr gegeben, wobei illegal eingereiste Täter, häufig lapidar als Flüchtlinge bezeichnet, weit überproportional kriminell geworden sind.
Laut Bericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2017 (BKA-Bundeslagebild 2017 vom Mai 2018) wurden durchschnittlich mehr als 100 Deutsche pro Tag Opfer von Straftaten durch Zuwanderer, wozu auch mindestens sieben Sexualdelikte pro Tag gehören. Allein 2017 wurden 13 Deutsche durch Zuwanderer getötet. Wir tolerieren den Verlust der inneren Sicherheit nicht und kämpfen dafür, dass Menschen in Deutschland wieder sicher leben können.
Es muss daher künftig möglich sein, solchen Personen die Einreise zu verweigern und sie zurückzuschicken. Eine Zurückweisung illegal Einreisender an den Grenzen ist aber nur mittels Durchführung von Kontrollen einreisewilliger Personen möglich. Das Schengener Abkommen bedarf daher einer Änderung, damit die Nationalstaaten wieder durch entsprechenden Grenzschutz die eigene innere Sicherheit gewährleisten können.
Seitens der EU wird seit Jahren versucht, in immer mehr Bereiche vorzudringen, die nach den EU-Verträgen nur den Nationalstaaten vorbehalten sind, darunter auch die Polizei und Justiz. So sind EUROPOL und EUROJUST entstanden, deren Koordinierungsaufgaben – soweit sie überhaupt sinnvoll sind – auch mit deutlich geringerem personellem und finanziellem Aufwand bewältigt werden könnten.
Nunmehr ist die Errichtung einer neuen Superbehörde geplant, nämlich der sogenannten Europäischen Staatsanwaltschaft, ohne dass es hierfür einen ernsthaften Bedarf gäbe. Die AfD lehnt eine Europäische Staatsanwaltschaft und die weitere Verlagerung von Aufgaben der Justiz auf die EU ab. Die AfD wendet sich nicht nur gegen alle Versuche der EU, sich die Zentralkompetenzen einer Bundesregierung anzueignen, was weder im Interesse der Bevölkerung der Mitgliedstaaten wäre, noch ihrem Willen entspräche. Die AfD verlangt stattdessen den Rückbau bereits eingerichteter beziehungsweise im Aufbau befindlicher überflüssiger Justizbehörden.
Das Inkrafttreten der von der EU beschlossenen DSGVO und der dazu erlassenen deutschen Vorschriften haben zu erheblicher Verunsicherung geführt. In der Folge haben viele kleine und mittelständische Unternehmen ihre Internetauftritte abgeschaltet, um den angedrohten erheblichen Geldbußen zu entgehen. Die Verordnung hat dadurch zu einer regelrechten Entdigitalisierung geführt. Sie trifft nicht die großen, dafür aber die kleinen Unternehmen. Um weitere Schäden von der Wirtschaft abzuwenden, fordert die AfD die sofortige Abschaffung der Vorschrift und Rückkehr zu nationalen Gesetzen bis zu einer endgültigen grundlegenden Novellierung des EU-Rechts.
Die AfD tritt allen Versuchen entgegen, die Meinungsfreiheit, insbesondere im Internet, unter welchem Vorwand auch immer, außerhalb rechtmäßigen behördlichen Einschreitens zu begrenzen. Wir lehnen die geplante Einführung von Upload-Filtern daher ebenso kategorisch ab wie Überlegungen, eine Zensur sozialer Medien im staatlichen Auftrag nach dem Muster des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf EU-Ebene einzuführen.
Die AfD wendet sich zudem gegen alle Bestrebungen, unter dem Deckmantel der Bekämpfung von sog. Hassrede die freie Meinungsäußerung online und offline einzuschränken. Vielfach geht es hier nicht um Aufrufe zu Gewalt oder terroristische Äußerungen, sondern schlicht um Zensur ungewollter Meinungsäußerung.
Wir verurteilen Versuche von EU-Institutionen, mit fadenscheinigen Gründen den EU-Wahlkampf zu beeinflussen, scharf, denn es ist nicht deren Aufgabe, sich in die öffentliche Debatte freier Bürger meinungsbildend einzumischen.
Europa ist wesentlich geprägt von der griechisch-römischen Antike, dem Juden- und Christentum, der Aufklärung und den Menschenrechten. Im Geiste von Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie wollen wir dieses Europa für uns und unsere Nachkommen dauerhaft erhalten. Wir werden Europa gegen einen Islam verteidigen, der auf der Basis von Koran und Sunna mit den europäischen Grundprinzipien von Recht, Freiheit und Demokratie nicht vereinbar ist, einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt und die Scharia durchsetzen will.
Der Islam trennt nicht zwischen Staat und Religion und ist damit auch eine politische Ideologie. Die Scharia regelt totalitär das gesamte Leben der Muslime und alle Bereiche der islamischen Gesellschaft. Religionsfreiheit ist dem Islam fremd. Zahlreiche Koranverse fordern den Kampf gegen Nichtmuslime bis hin zur Tötung von Andersgläubigen. Freundschaft mit „Ungläubigen“ ist Muslimen laut Koran verboten. Die Geschlechter sind nicht gleichberechtigt, Frauen werden unterdrückt, und Homosexualität ist ein Verbrechen. Täuschung ist als Taqiyya erlaubt, wenn sie dem Islam nützt.
Die AfD erkennt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit uneingeschränkt an. Sie fordert jedoch, konsequent die Menschenrechte gemäß der allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN zu verteidigen. Insbesondere sind der Ausübung der Religionsfreiheit Grenzen zu setzen, sofern dadurch die Grundrechte anderer verletzt werden. Staatliches Recht muss in der säkularen Ordnung Europas über religiösen Geboten und Traditionen stehen. Eine Kritik am Islam muss vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein.
Der imperialistische Islam, der seit dem frühen Mittelalter Teile Europas jahrhundertelang beherrscht hatte, expandiert seit über fünfzig Jahren in europäischen Staaten durch die Einwanderung von Muslimen und ihre höhere Geburtenrate. Nur eine Minderheit der Muslime ist säkular eingestellt und gesellschaftlich voll integriert. Die Integration der meisten Muslime in Europa scheitert derzeit und wird umso mehr fehlschlagen, je stärker ihre Zahl wächst. In europäischen Großstädten haben sich muslimische Ghettos entwickelt, in denen Friedensrichter die Scharia praktizieren. Das Konzept des Multikulturalismus hat sich als Illusion erwiesen. Mit der Gefährdung des Friedens, unserer Rechts- und Werteordnung sowie unserer Kultur durch die Ausbreitung des Islams werden wir uns nicht abfinden. Wir wollen nicht in wenigen Jahrzehnten selbst zur Minderheit werden und unser freies und vielfältiges Europa an den Islam verlieren.
Die ständig drohende Terrorgefahr sowie jegliche Radikalisierung von Muslimen werden wir entschlossen bekämpfen. Moscheen dürfen nicht vom islamischen Ausland finanziert werden. Minarette sind als islamische Herrschaftszeichen ebenso zu verbieten wie der Muezzin-Ruf, nach dem es außer Allah keinen anderen Gott gibt. Öffentliche Freitagsgebete sollen als religiöse Machtdemonstrationen nicht gestattet sein. Antisemitismus in Wort und Tat muss konsequent bekämpft werden. Burka und Niqab sind als Hindernis für die soziale Kommunikation gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu untersagen. Das Kopftuch soll als religiös-politisches Zeichen nicht im öffentlichen Dienst getragen werden. Polygamie, Zwangsheirat und Kinderehen wollen wir durch ein Verbot von Imam-Ehen unterbinden.
Die AfD ist überzeugt, dass nur ein entschlossenes gemeinsames Handeln aller europäischen Staaten die drohende Islamisierung Europas verhindern kann. Denn noch nie in der Geschichte Europas war diese Gefahr so groß wie heute, auch wenn dies viele nicht erkennen wollen.
Die AfD steht für eine gerechte und faire Sozialpolitik, wobei eine nachhaltige, generationengerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme elementar ist. Die AfD ist der Überzeugung, dass es in Deutschland eine verlässliche soziale Absicherung für Arbeitslose und Geringverdiener geben muss, die ein menschenwürdiges Leben und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe gewährleistet. Dies ist jedoch nur realisierbar, wenn der Kreis der zu Unterstützenden in angemessenem Verhältnis zu den Ressourcen steht. Die unkontrollierte Massenzuwanderung von unzureichend qualifizierten Menschen nach Deutschland, aber auch in andere EU-Länder, muss deshalb unterbunden werden. Auch innerhalb der EU muss das Subsidiaritätsprinzip praktiziert werden, wonach zunächst die jeweiligen Herkunftsländer zur Unterstützung notleidender Staatsangehöriger verpflichtet sind.
Die verfrühte Aufnahme von Ländern, in denen pro Einwohner wesentlich weniger Bruttoinlandsprodukt erzielt wird als im Durchschnitt der EU, führt zu verstärkter Binnenmigration auf Basis der EU-Freizügigkeitsrichtlinie. Das Sozialstaatsprinzip in Ländern wie Deutschland steht daher in einem Spannungsfeld zur freien Wohnsitzwahl der Arbeitnehmer aus den Mitgliedsländern, dem Prinzip der Nichtdiskriminierung sowie der sozialen Inklusion für alle Bürger. Langfristig drohen eine Überforderung des Sozialbudgets und die Erosion des Sozialstaates.
Im gemeinsamen Wirtschaftsraum ist eine an den Bedürfnissen der nationalen Arbeitsmärkte ausgerichtete Mobilität von Arbeitskräften wertvoll. Mit der Digitalisierung der Arbeitswelt könnte eine qualifizierte Zuwanderung, durch welche der Bedarf der Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften gedeckt wird, erforderlich sein. Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss aber immer am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert sein. Andernfalls besteht die Gefahr von Lohndumping und damit einhergehend das Absinken von Teilen der Arbeiterschaft in die Sozialsysteme. Ausländische EU-Arbeitnehmer sind in den Mitgliedsstaaten, in denen sie Beschäftigung finden, genauso zu entlohnen und müssen den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie inländische Arbeitnehmer. Nicht zuletzt wird so auch eine stärker qualifikationsbezogene Zuwanderung von Arbeitskräften befördert. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise das Entsendegesetz, sind weitgehend ausreichend. Allerdings verlangt die AfD wirkungsvolle Kontrollen zu ihrer Einhaltung. Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen mit niedrig entlohnten ausländischen Arbeitskräften in Deutschland führt zu Lohndumping und ist strikt zu unterbinden.
Die sozialen Sicherungssysteme der verschiedenen EU-Länder sind höchst unterschiedlich geregelt. Gleiches gilt für die Arbeitsmärkte. Die sich daraus ergebende Vielfalt wollen wir im Sinne des Wettbewerbs der Systeme innerhalb der EU erhalten. Erfolgreiche Länder sind Vorbild für die anderen. Keinesfalls darf es zu einer Vereinheitlichung von Sozialsystemen, wie beispielsweise bei der Arbeitslosenversicherung, kommen, da dies eine weitere Senkung der Sozialstandards zur Folge haben wird.
Bevor EU-Ausländer im Sozialrecht mit Deutschen gleichgestellt werden, soll bei Bedürftigkeit der jeweilige Herkunftsstaat zuständig bleiben. Asylbewerber im laufenden Verfahren und abgelehnte Asylbewerber sollen durchgängig nur Sachleistungen auf dem Niveau des Asylbewerbergesetzes erhalten, anerkannte Asylbewerber mit einem vorläufigen Bleiberecht nur Sachleistungen auf dem Niveau der Grundsicherung. Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein vorläufiges Aufenthaltsrecht haben, sollen nur Sachleistungen auf Basis der Grundsicherung erhalten. Die Höhe von Kindergeldzahlungen für Kinder, die nicht in Deutschland leben, ist an die Verhältnisse (Leistungen) des Herkunftslandes anzupassen.
Die AfD lehnt die Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsagentur (ELA) ab. Wir setzen uns dafür ein, dass Ausländer aus EU-Staaten und aus Dritt-Staaten erst dann Sozialleistungen ähnlich denen deutscher Staatsbürger erhalten, wenn sie zehn Jahre ununterbrochen im Inland steuerpflichtige Einkünfte erzielen konnten und mit diesen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe oder Hilfe von Dritten bestreiten konnten.
Die EU-Niederlassungsfreiheit darf durch Zuwanderer nicht weiter dazu missbraucht werden, durch Scheinselbständigkeit Anrechte auf Sozialleistungen zu erlangen. Die EU-Dienstleistungsfreiheit führt insbesondere im Transportgewerbe zu einer den deutschen Sozialstaat schädigenden Umgehung von Mindestlöhnen, Steuern und Sozialabgaben. Dieses Lohn- und Sozialdumping wollen wir beenden.
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union ist bisher vor allem eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Infolgedessen war die Einflussnahme der EU auf die deutsche Gesundheitspolitik bis heute eher gering. Es lässt sich allerdings beobachten, dass seit einiger Zeit, insbesondere aufgrund des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechtes, eine weitergehende Einwirkung auf die nationalen Gesundheitssysteme erfolgt, die vorgeblich der „Unterstützung“ der Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitspolitik dienen soll. Der zunehmende Eingriff der EU ergibt sich dabei weniger durch direkte Einflussnahme der europäischen Gesetzgebung („Lissabon-Vertrag“), sondern eher durch die Hintertür der Rechtsprechung des EuGH, dessen Entscheidungen unmittelbar wirksam sind („Richterrecht“) und zunehmend die Gesundheits- und Sozialpolitik bestimmen. Obwohl der Lissabon-Vertrag für den Bereich des nationalen Gesundheitswesens ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip betont, wird dieses jedoch durch eine Priorisierung des europäischen Wettbewerbsrechts und der laufenden Rechtsprechung des EuGH konterkariert. Daneben bereitet auch schon die Europäische Normierungsplattform CEN zurzeit eine Strategie zur systematischen Standardisierung von Gesundheitsleistungen vor.
Wir fordern, dem Subsidiaritätsprinzip in der Gesundheitspolitik den Vorrang vor indirekten Einflussnahmen der europäischen Wirtschaftspolitik einzuräumen. Es muss eine gesetzgeberische Klarstellung erfolgen, dass die Gesundheitspolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebung fällt. Hierzu gehört auch die Bewahrung der Rechtsstellung der freien Berufe.
Seit Beginn der Flüchtlingskrise ist ein signifikanter Anstieg meldepflichtiger Infektionskrankheiten zu verzeichnen, vermehrt auch mit resistenten Erregern. So entfallen in Deutschland beispielsweise von 4.900 Tuberkulose-Neuinfektionen pro Jahr ca. 1.300 auf Migranten.
Derzeit gibt es keine einheitlichen, verpflichtenden Untersuchungen in Europa bei Migranten. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit der einheimischen Bevölkerung und des medizinischen Personals dar. Dabei ermöglicht die rechtzeitige Diagnosestellung von Infektionen nicht nur einen raschen Therapiebeginn, sondern kann dabei helfen, die Ausbreitung von Erkrankungen einzudämmen.
Zum Schutz der einheimischen Bevölkerung ist ein verbindliches und einheitliches Gesundheitsschutzprogramm einzuführen, für das der jeweilige Zutrittsstaat zuständig ist. Es soll die Diagnose ansteckender Krankheiten sowie Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umfassen. Weitergehende Regelungen auf nationaler Ebene bleiben davon unberührt.
Verbindliche Untersuchungen von anerkannten Migranten müssen alle meldepflichtigen Erkrankungen umfassen. Folgende Infektionen haben hierbei Priorität: TBC, HIV, Hepatitis, parasitäre Darmerkrankungen, Lues, ansteckende Hauterkrankungen, Masern, Polio. Bei Änderung der Gefahrenlage muss der Umfang der Untersuchungen unbürokratisch angepasst werden können.
Alle Untersuchungsergebnisse sowie der aktuelle Gesundheitsstatus sollen auf einem biometrischen Gesundheitspass dokumentiert werden.
Der freie Zugang zu allen Informationen und Daten in Bezug auf die Migration ist auch beim Gesundheits- und Infektionsschutz zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten, die 2018 aus politischen Gründen ausgesetzt wurden.
Die Krankenhauslandschaft hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) aus dem Jahr 1972 sah in der stationären Krankenversorgung zwar eine Trägervielfalt vor, die aus öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern bestehen sollte. Seitdem hat sich aber der Marktanteil privater Krankenhäuser vervielfacht, während der Anteil der öffentlichen und konfessionellen Krankenhäuser in gleichem Maße zurückgegangen ist.
Die Folgen der zunehmenden Privatisierung der Krankenhauslandschaft sind bisher kaum öffentlich thematisiert worden. Das Grundverständnis und die Betriebsziele von gemeinnützigen oder konfessionellen Krankenhäusern sind andere als die von marktwirtschaftlich agierenden Krankenhausketten, die eine Umsatzrendite von 12-15% erwarten und diese nicht zuletzt aufgrund von Personaleinsparungen, insbesondere im Pflegebereich, auch tatsächlich erzielen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission die Praxis der deutschen Krankenhausfinanzierung, die eine Investitionsfinanzierung der öffentlichen Hand vorsieht, verstärkt unter Wettbewerbsgesichtspunkten ins Auge fassen wird. Ein Eingriff in dieses System würde insbesondere die öffentlichen und gemeinnützigen bzw. konfessionellen Krankenhausträger unter weiteren Privatisierungsdruck setzen.
Die vom Gesetzgeber vorgesehene Trägervielfalt im Krankenhauswesen darf nicht zu einer weitgehenden Privatisierung und Öffnung des „Krankenhausmarktes“ für europaweit agierende Gesundheitskonzerne führen. Die Zuständigkeit der Krankenhausplanung auf der Ebene der deutschen Bundesländer muss erhalten bleiben. Einer fortschreitenden Unterversorgung im ländlichen Raum muss entgegengewirkt werden. Der gesetzlich verankerte Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand muss auch bei dieser verbleiben. Dies gilt sinngemäß auch für stationäre Pflegeeinrichtungen und für Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Als Folge einiger Skandale ist die Bereitschaft, Organe zu spenden, deutlich zurückgegangen. Um diesen Rückgang an Spenderorganen zu kompensieren, werden verschiedene Modelle diskutiert: Einerseits eine erhöhte Werbung für die in Deutschland geltende „Einwilligungsregelung“, bei der zu Lebzeiten des Spenders die Einwilligung in die Organspende durch einen Organspenderausweis dokumentiert wird und andererseits die „Widerspruchsregelung“, bei der im Falle eines Hirntodes grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Bei der Widerspruchsregelung wird offensichtlich mit einer gewissen „Nachlässigkeit“ der Bürger bei der Regelung dieser Angelegenheit gerechnet. Die Frage der Organspende ist jedoch keine rein medizinische, sondern eine überwiegend ethische. Die Entscheidung zur Organspende kann nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Eine ausdrückliche Pflicht, auch wenn diese als Widerspruchslösung getarnt wird, ist mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Freiheit der Person grundsätzlich nicht vereinbar.
Medizinisch-ethische Fragen, die unser Grundverständnis von Menschenwürde betreffen, sind ausschließlich auf der nationalen Ebene und unter Berücksichtigung der freien Entscheidung der Menschen zu treffen. „Europäische“ Regelungen sind in diesem Bereich strikt abzulehnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen insbesondere die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben. Dies ist gerade für strukturschwache Regionen von Bedeutung, wo die Apotheke oder der Arzt im Ort zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine regionale Strukturpolitik gehören.
Im Wesentlichen finanzieren sich die Apotheken durch den Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dieses Geschäftsfeld wird durch ausländische Versandapotheken bedroht, die im Gegensatz zu den inländischen Apotheken Boni und Rabatte gewähren dürfen und keine Kosten für Notdienste und Rezepturen haben. Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der einheimischen Apotheken. Deutschland gehört zu den sieben von momentan 28 EU-Staaten, die bisher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Nachteil der eigenen Apotheken erlaubt haben. Der Großteil der EU-Länder hat aus guten Gründen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt. Der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln bleibt jedoch weiterhin gestattet.
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist auch in Deutschland, wie in den meisten EU-Ländern, nicht mehr zu gestatten.
Das in Deutschland in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingeführte Berufsbild des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, diese Tätigkeit grundsätzlich zu negieren bzw. den „Heilpraktiker“ abzuschaffen. Der EuGH hat bereits im Jahre 2002 das grundsätzliche Verbot der Berufsausübung in Österreich als im Einklang mit europäischem Recht stehend bestätigt. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Heilpraktiker in Deutschland früher oder später ins Visier des EuGH geraten wird. Sicherlich muss das deutsche Heilpraktikergesetz nachgebessert werden, insbesondere was die Einheitlichkeit sowie die Qualitäts- und Prüfungsstandards der Ausbildung anbelangt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dem Bürger diese Behandlungsmöglichkeit grundsätzlich genommen werden darf. Letztlich ist der Patient selbst dafür verantwortlich, von wem er sich behandeln lässt. Eine Kostentragungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit jedoch nicht verbunden.
Das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland ist zu schützen und weiterzuentwickeln. Eine Abschaffung oder wesentliche Beeinträchtigung durch europäische Institutionen ist abzulehnen.
Die Familie ist die Keimzelle jeder Gesellschaft und steht deshalb in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Alle Personen haben das Recht, ihren Lebensstand frei zu wählen. Andere Formen des Zusammenlebens als die Ehe zwischen Mann und Frau sind zu respektieren, damit aber weder gleichzusetzen noch zu fördern. Die AfD bekennt sich in ihrer Familienpolitik zum klassischen Leitbild der Familie, in der Vater und Mutter in dauerhafter gemeinsamer Verantwortung für ihre Kinder sorgen. Die einzigartige und privilegierte Position von Vater und Mutter im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls muss in vollem Umfang erhalten werden. Wir streben Chancengleichheit für Frauen und Männer an, lehnen aber die Stigmatisierung traditioneller Geschlechterrollen ab.
Wir sehen Kinder sowohl für jeden Einzelnen als auch für unsere Gesellschaft als sinnstiftendes, bereicherndes, lebensnotwendiges Element und nicht als Kostenfaktor. Ohne Familien mit Kindern können unsere europäischen Gesellschaften, unsere Kultur und Freiheit nicht bestehen bleiben. Für die AfD stehen daher die originären Bedürfnisse von Kindern im Mittelpunkt ihrer Familienpolitik. Nicht nur Deutschland, sondern nahezu alle europäischen Staaten kämpfen mit den Folgeproblemen einer niedrigen Geburtenrate und zunehmenden Alterung der Gesellschaft. 2016 schaffte es nach Eurostat kein einziges Land der EU 28, die Todesfälle durch Geburten auszugleichen. Demografische Prognosen erwarten eine Halbierung der Bevölkerung Europas ohne Wanderungsbewegungen bis zum Jahr 2100. Eine aktivierende Bevölkerungspolitik wird in solchen Prognosen jedoch nicht erwogen.
Viele europäische Regierungen versuchen, den Bevölkerungsschwund durch Zuwanderung auszugleichen, obwohl dies nachweislich nicht gelingen kann und zu massiven Problemen beim kulturellen und sozialen Zusammenhalt führt. Die AfD befürwortet hingegen eine explizit Geburten fördernde Familienpolitik, wie sie unter anderem von Frankreich, Polen und Ungarn bereits ansatzweise umgesetzt wird. Zuwanderung löst keines der in der demografischen Entwicklung wurzelnden Probleme Europas, sie verschärft die Konkurrenz um Ressourcen und bedroht den sozialen Frieden, ohne substanziell zur Wertschöpfung beizutragen.
Familien sollten ihre Angelegenheiten am besten selbständig und eigenverantwortlich regeln. Nur wenn dies nicht gelingt, ist Hilfe zur Selbsthilfe auf ausschließlich nationalstaatlicher Ebene zu leisten.
Die EU ist nicht für Familienpolitik und Familien zuständig und darf daher nicht in Familien hineinregieren, ihren Lebensentwurf beeinflussen oder gar konkret durch Quoten steuern. Dies führt zu gesellschaftlichen Verwerfungen und neuen Diskriminierungen. Indem die Europäische Union gesellschafts- und familienpolitische Handlungsfelder zunehmend an sich zieht, verletzt sie das elementare Subsidiaritätsprinzip, auf das sie sich selbst verpflichtet hat.
Die AfD wird sich allen Bestrebungen zur Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Parlament energisch widersetzen und lehnt jede Verknüpfung finanzieller Zuwendungen mit der Durchsetzung ideologischer Ziele strikt ab.
Die EU hat nicht über ethische und moralische Fragen zu entscheiden. Die Gesetzgebungskompetenz zu allen ethischen und familienpolitischen Themen, insbesondere beim Lebens-, Selbstbestimmungs-, Eheschließungs- und Scheidungsrecht, muss bei den Nationalstaaten verbleiben.
Die Folgen des demografischen Niedergangs sind für Europa katastrophal: Immer weniger junge Menschen müssen für immer mehr ältere Menschen Rente und Gesundheitsausgaben erwirtschaften und die wachsenden Steuerlasten aufbringen, wodurch die Sozialsysteme erodieren und die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ins Unbezahlbare wächst. Zudem haben es diese wenigen Nachkommen schwerer, die reiche und vielfältige Kultur Europas zu bewahren und an künftige Generationen weiterzugeben. Das Wertschöpfungspotential der europäischen Leistungsgesellschaften droht durch den Mangel an von unserer Innovations- und Leistungskultur geprägten Nachkommen drastisch einzubrechen. Zivilisationen, die ihre Bevölkerung verlieren, verschwinden eines Tages aus der Geschichte.
Die AfD setzt sich dafür ein, deutlich stärker als bisher für die demografische Krise und deren massive Konsequenzen zu sensibilisieren und über Ursachen und Lösungsstrategien aufzuklären.
Wir fordern auf europäischer Ebene eine Streichung der bisher für die Genderforschung vorgesehenen Forschungsmitteln.
Die Familie ist die unabdingbare Voraussetzung für den Fortbestand einer Gesellschaft. Von den Leistungen, die innerhalb der Familien erbracht werden, profitieren alle. Die Kosten, die Arbeit und der dafür nötige Verzicht werden allerdings in den zunehmend individualistischen europäischen Gesellschaften nur von den Familien getragen. Durch diese Gerechtigkeitslücke entscheiden sich immer weniger Paare für (mehrere) Kinder.
Der rapide Rückgang von Mehrkindfamilien in den Mittelschichten und die hohe Zahl der Kinderlosen unter den Leistungsträgern sind die Hauptgründe für die demografische Krise der westlichen Gesellschaften. Hauptursache hierfür sind wiederum das hohe Armutsrisiko bei Mehrkindfamilien (ab drei Kindern) sowie die dramatische Zunahme von – wiederum oft von Armut und Überlastung geplagten – Alleinerziehenden. Prekäre Arbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge verschärfen die Situation. Hinzu kommt die sehr geringe Wertschätzung von Eltern und ihrer Erziehungsarbeit durch Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft.
Als einziger Lösungsansatz für das Armutsrisiko wird aktuell die Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefordert und gefördert, was Eltern zu doppelter Berufstätigkeit und externer Betreuung nötigt. Dies führt zu einer Überforderung von Mehrkindfamilien, deren Kinder häufig weniger Entwicklungschancen haben. Gerade in den ersten drei Lebensjahren ist aus entwicklungspsychologischer Sicht eine externe Betreuung von Kleinkindern problematisch. Tragfähige Konzepte für eine echte Leistungsgerechtigkeit sind nicht erkennbar.
Die AfD fordert daher die Umwidmung europäischer Forschungsmittel für nationale Forschungsprojekte zu einem wirksamen Familienlasten- und -leistungsausgleich im Kontext der jeweiligen nationalen Steuer- und sozialen Sicherungssysteme. Die Zusammenhänge zwischen einer gezielten Förderung von Mehrkindfamilien und der Geburtenrate sollen systematisch untersucht werden. Konzepte zur Überwindung realer Benachteiligungen von Familien gegenüber Kinderlosen und zur Verbesserung der Lebensqualität von Familien sind herauszuarbeiten.
Der Mensch ist ab der Befruchtung ein Mensch (EuGH-Urteil C-34/10). Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht dem Wunsch auf Abtreibung diametral entgegen. Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben, z.B. bei kriminologischer oder bei bestimmten medizinischen Indikationen. Bei jährlich etwa 100.000 gemeldeten Abtreibungen in Deutschland ist weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt noch kann davon ausgegangen werden, dass die Schwangeren hinreichend über Abtreibungsfolgen wie das Post-Abortion-Syndrom (PAS) und über Hilfsangebote aufgeklärt wurden.
Dieser Zustand ist einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Gesellschaft unwürdig und zutiefst beschämend.
Aktuell versuchen einflussreiche Gruppierungen in der EU, Abtreibung zur Normalität oder sogar zum „Menschenrecht“ zu erklären, einige bezeichnen gar das Fehlen von Abtreibungsmöglichkeiten als „Folter“. Dieser grotesken Bagatellisierung und Verharmlosung der Abtreibung wird die AfD im Europaparlament entschieden entgegentreten.
Abtreibung ist kein Menschenrecht wie das Lebensrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit!
Die AfD lehnt daher jede EU-Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die, oft in Entwicklungsländern, Abtreibungen forciert werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass werdende Mütter alle erdenklichen Hilfen und jede nur mögliche Unterstützung in der Schwangerschaft und darüber hinaus erhalten.
Im EU-Parlament will die AfD erreichen, dass die EU nur noch solche Stammzellforschung finanziert, bei der keine Embryonen getötet werden.
In unseren europäischen Gesellschaften ist die bedenkliche Tendenz zu beobachten, dass Kinder immer häufiger als Mittel zur Abrundung der individuellen Lebensgestaltung betrachtet werden, selbst wenn dies biologisch nicht möglich ist. Dabei wird zunehmend ein „Recht auf Kinder“ gefordert, das durch die Legalisierung von Leihmutterschaften und Adoptionsquoten für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden soll.
Für die AfD sind Kinder keine Objekte zur Bedürfnisbefriedigung, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Rechten, die wir gleichsam als Geschenk und Aufgabe betrachten. Jede Form von Leihmutterschaft verletzt die Menschenwürde, denn Leihmutterschaft stellt eine Ausbeutung des weiblichen Körpers und seiner reproduktiven Organe dar. Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel:
Daher lehnen wir ein „Recht aufs Kind“ und Leihmutterschaften ab.
Die AfD wendet sich ebenfalls gegen Versuche der EU, indirekt legale Möglichkeiten für Leihmutterschaft in Staaten zu schaffen, wo diese bisher nicht erlaubt ist. Adoptionen – auch durch gleichgeschlechtliche Paare – sollen weiterhin auf nationaler Ebene geregelt werden.
Allein im Jahr 2017 wurden knapp 345 Millionen Euro in Deutschland erwirtschaftete Steuern als Kindergeld ins Ausland gezahlt, wobei die Sätze der Empfängerländer fast ausnahmslos deutlich unter den deutschen lagen. Das ist ungerecht und schafft erhebliche Anreize zur Sozialmigration.
Wir fordern, dass nur hier auch arbeitende Ausländer Kindergeld erhalten und dies nur in Höhe der Sätze der Länder, in denen ihre Kinder tatsächlich leben. Diese Regelung sollte europaweit umgesetzt werden.
Ein leistungsorientiertes Bildungswesen, das sich an den unterschiedlichen Traditionen und Bedürfnissen der Nationalstaaten ausrichtet, ist die Grundlage unseres Wohlstands und wesentlicher Bestandteil unserer Kultur. Bildungspolitik – Politik für Schule, Berufsausbildung und Hochschule – muss daher in nationaler Kompetenz verbleiben. Den Einfluss von internationalen Organisationen, Konzernen und Lobbygruppen auf unser Bildungswesen lehnen wir entschieden ab. Insgesamt müssen sich die Standards des Bildungswesens an den Anforderungen der jeweils weiterführenden nationalen Bildungseinrichtungen orientieren, damit der angestrebte Übergang erfolgreich gelingen kann. Wir fordern die Abkehr von geschwätziger Kompetenzorientierung und die Rückkehr zur Vermittlung des Fachwissens als zentrales Anliegen von Bildungseinrichtungen. An den Hochschulen in den Mitgliedsstaaten ist die jeweilige Landessprache als Lehrsprache zu erhalten.
Der Versuch, Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses EU-weit anzugleichen, ist gescheitert und hat zu einer Verschulung des Studiums, einer Absenkung des Niveaus, vermehrter Bürokratie und einem Verlust an akademischer Freiheit für Studenten und Dozenten geführt. Die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der hohen Zahl von Studiengängen wurde durch den Zwang zur Profilierung sogar deutlich erschwert. Die EU beabsichtigt, den Bologna-Prozess weiter auszubauen, Bildungsangebote an kurzlebigen ökonomischen und politischen Interessen auszurichten, den wissenschaftlichen Charakter eines Studiums auszuhöhlen und Einfluss auf die Gestaltung der Curricula zu nehmen. Das Ziel der EU, die Bildungspolitik zu zentralisieren und einer länderübergreifenden Kontrolle zu unterwerfen, lehnen wir entschieden ab. Die AfD fordert ausschließlich nationale Zuständigkeiten in der Bildungspolitik. Ebenso muss die Entscheidung über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse den Nationalstaaten vorbehalten bleiben.
Deutschland muss ein Land der politisch unabhängigen Spitzenforschung bleiben. Die AfD fordert, eine höhere Grundfinanzierung der Hochschulen einzuführen, um deren Abhängigkeit von Drittmitteln zu verringern. Hochschulen sollen das Recht besitzen, Bewerber durch Aufnahmeprüfungen auszuwählen. Der durch planwirtschaftliche Zielvorgaben zu Studentenzahlen, Studienerfolg und anderen Quoten erzeugte Zwang zur Nivellierung ist zu beenden.
Die AfD will die bewährten Diplom- und Magisterstudiengänge wieder einführen und das hohe wissenschaftliche Niveau der deutschen Universitäten wiederherstellen. Eine künstliche Erhöhung der Akademikerquote wie sie die EU in ihrer Strategie “Europa 2020” fordert, lehnen wir ab. Während in Südeuropa zahlreiche Hochschulabsolventen keinen Arbeitsplatz finden oder in Berufen arbeiten, die kein Studium erfordern, besitzt Deutschland trotz einer deutlich niedrigeren und im EU-Vergleich unterdurchschnittlichen Akademikerquote die zweitniedrigste Arbeitslosenquote in der EU. Deutschland verfügt mit der dualen Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen über ein Erfolgsmodell, das gefragte Abschlüsse mit guten Verdienstmöglichkeiten ermöglicht. Während sich andere Länder bemühen, ein Berufsausbildungssystem nach deutschem Vorbild aufzubauen, wird im Zuge der Bologna-Reform der Versuch unternommen, betriebliche Berufsausbildungen durch ein Studium an einer Fachhochschule zu ersetzen. Zudem gefährden Bestrebungen der EU, den Meisterbrief abzuschaffen, die duale Ausbildung in Deutschland.
Die AfD betrachtet eine berufspraktische Ausbildung als gesellschaftlich ebenso wertvoll wie ein Studium und fordert deshalb, dass die Bedeutung der Handwerksberufe in den Bildungseinrichtungen entsprechend gewürdigt wird. Die Definition von Qualitätsstandards in der beruflichen Ausbildung muss in der Hoheit der Nationalstaaten verbleiben. Dazu gehört auch eine Wiedereinführung der deutschen Meisterpflicht für zahlreiche Berufe, für die diese voreilig abgeschafft wurde. Das in Deutschland erfolgreiche System der dualen Ausbildung muss erhalten bleiben und kann den übrigen EU-Ländern als Vorbild dienen. Das duale Studium eröffnet qualitativ hochwertige, stark praxisorientierte und passgenaue Spezialisierungen und ist somit ein weiterer geeigneter Weg, dem Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen.
Die Forderung der Vereinten Nationen, behinderten Kindern Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, ist in Deutschland bereits erfüllt. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann. Eine Inklusion um jeden Preis geht zu Lasten der Bildungsqualität aller Beteiligten. Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen und die Inklusion mit Augenmaß ein. Wir bekennen uns damit ganz klar zur Sicherstellung von größtmöglicher Chancengleichheit durch Förderschulen.
Bildungseinrichtungen dürfen kein Ort der politischen Indoktrination sein. An deutschen Schulen und Universitäten wird oft nicht die Bildung einer eigenen Meinung gefördert, sondern die unkritische Übernahme ideologischer Vorgaben. Leitbild der Bildung muss jedoch der selbstständig denkende Bürger sein. Wir lehnen die Ökonomisierung und Ideologisierung von Bildung strikt ab und fordern die Rückkehr zum humanistischen Bildungsideal. Wir bekennen uns zur umfassenden Bildung, die zur Entfaltung der Persönlichkeit sowie zur Wahrnehmung der demokratischen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten notwendig ist.
Da die Folgen eines komplett digitalisierten Unterrichts noch nicht abschließend erforscht sind, befürchten wir negative Folgen für das Kindeswohl. Einen mit der Digitalisierung verbundenen Einzug von Werbung in den Unterricht lehnen wir genauso ab wie die Ökonomisierung des Bildungsprozesses an sich oder eine Monopolisierung der Lehrmedien und deren Inhalte. Der Lehrer ist und bleibt die wichtigste Bezugsperson für alle Schüler, er muss deshalb die Verantwortung und Kontrolle für das Bildungsgeschehen im Klassenzimmer behalten.
Digitalisierung betrifft nicht nur die Zukunft von Arbeit und Produktion. Sie greift tief in Kultur, Bildung und persönliche Verhältnisse ein. Deshalb ist es wichtig, dass in Schulen und Universitäten der Umgang mit digitalen Medien erlernt wird und diese sinnvoll genutzt werden. Darüber hinaus sind digitale Medien in den Schulen und Universitäten unverzichtbare Hilfsmittel für die schnelle Informationsbeschaffung und -aufbereitung, für die Anschaulichkeit von Sachverhalten und für die Präsentation. Abzulehnen sind alle Bestrebungen, den Unterricht selbst zu digitalisieren, die Erarbeitung von Wissen aus dem analogen Lernprozess herauszulösen, um die Lehrerpersönlichkeit durch das Medium zu ersetzen. Die von der EU vorgestellten Konzepte zur Förderung der Digitalisierung dürfen nicht in die Bildungssouveränität der Mitgliedsstaaten eingreifen – auch nicht über finanzielle Förderungen.
Die Umsetzung des Gender-Mainstreaming ist seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten der EU. Kern der Gender-Ideologie ist die Leugnung von biologischen Unterschieden zwischen Mann und Frau, verbunden mit der Behauptung, dass Geschlechter nur soziale Konstrukte seien. Unterschiede etwa bei der Auswahl und Ausübung von Berufen werden als Beweis einer vermeintlichen Diskriminierung betrachtet und deren Beseitigung gefordert. Diese Ideologie entwertet die für den Bestand der Gesellschaft unverzichtbare Familie und verunsichert Kinder in ihrer sexuellen Identität. Behauptungen dieser Weltanschauung stehen im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie. Wir fordern, aus der Amsterdamer Verpflichtungserklärung auszusteigen. Wir befürworten die Gleichberechtigung und lehnen daher eine einseitige, geschlechterspezifische Förderung ab. Das sogenannte Gender-Budgeting als fiskalisches Instrument zur Durchsetzung des Gender-Mainstreaming in den Haushalten der EU und der Mitgliedsstaaten lehnen wir ab, weil sich öffentliche Ausgaben nicht den Geschlechtern zuordnen lassen. Die staatliche Förderung der sogenannten Genderwissenschaft ist zu beenden. Bei der Besetzung von Stellen muss allein die fachliche Qualifikation des Bewerbers entscheiden. Wir lehnen die unnatürliche Umgestaltung der deutschen Sprache als Mittel zur Durchsetzung der Gender-Ideologie ab. In einem freien Europa darf es keinen staatlichen Zwang zur Verwendung einer politisch korrekten Sprache geben.
Die Identität der europäischen Nationen beruht auf über Jahrhunderte gewachsenen kulturellen Traditionen. Gerade in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit machen diese den kulturellen Reichtum Europas aus. Die Kulturpolitik der EU verfolgt das Ziel, diese nationalen und regionalen Traditionen einer künstlich geschaffenen europäischen Einheitskultur unterzuordnen und sie für diese zu instrumentalisieren. Die AfD stellt sich dieser Tendenz strikt entgegen und hält auch in kultureller Hinsicht an einem Europa der Vaterländer fest.
Die AfD vertritt den Gedanken der Subsidiarität. Kulturpolitik ist in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Eine Aufweichung des Subsidiaritätsprinzips lehnen wir ab, da diese stets mit mehr staatlicher Reglementierung und ideologischer Gängelung einhergeht. Das gilt für den Bund und umso mehr für die EU. Kultur muss sich organisch entwickeln können. Die millionenschweren kulturellen Rahmenprogramme der EU, die mehr oder weniger offen auf die „Vereinigten Staaten von Europa“ hinarbeiten und die nationale Leitkultur nicht selten bekämpfen, sind Gift für ein freies Kulturleben.
Die AfD setzt sich für den Erhalt und die Pflege des deutschen und europäischen Kulturerbes ein. Neben den Institutionen der Hochkultur, wie Theatern, Orchestern und Museen, haben wir auch das immaterielle Kulturerbe, wie etwa Minderheitensprachen, Brauchtum, Volkstänze, Feste und Vereinswesen, Handwerks- und Regionalkulturen im Auge.
Im Regelfall sollten die EU-Mitgliedsstaaten für die Pflege und den Erhalt ihres Kulturerbes selbst verantwortlich sein. EU-Mittel sollten nur für Notfälle bereitgestellt werden, um einen unwiederbringlichen Verlust von Kulturgut zu verhindern. Den derzeit herrschenden Zwang zur Kooperation zwischen verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, um an Fördermittel zu gelangen, lehnen wir ab. Die Mittelvergabe darf nicht an Rahmenvorgaben der politischen Korrektheit, etwa an Auflagen des Gender-Mainstreaming, Diversity-Bestrebungen oder Ähnliches gebunden werden.
Eine Kulturnation definiert sich nicht zuletzt über die eigene Sprache. Die AfD setzt sich dafür ein, die deutsche Hochsprache und die historisch gewachsenen regionalen Dialekte als immaterielles Kulturerbe der Menschheit langfristig zu erhalten. Dabei sind das Goethe-Institut und andere kulturpolitische Institutionen einzubeziehen, um für das Erlernen der deutschen Sprache europaweit zu werben und dieses durch Abkommen, Studienförderprogramme etc. nach Kräften zu fördern. In den europäischen Institutionen muss die deutsche Sprache gemäß ihrer rechtlichen Stellung und ihrer großen Verbreitung auch de facto den Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist dies umso dringender geboten.
Anliegen der AfD ist es, die deutsche Kultur und Sprache im Ausland deutlich stärker zu fördern. Goethe-Institute und zahlreiche regionale Kulturprojekte in aller Welt sollen ein positives Bild Deutschlands vermitteln. Neue Trends in der Gesellschaft wie auch das reichhaltige, kulturelle Erbe stehen für die Attraktivität unseres Landes. Der grundsätzliche Auftrag der Goethe-Institute, deutsche Sprache und Kultur im Ausland zu vermitteln, darf nicht verwässert werden. Die AfD lehnt die Planungen der deutschen Bundesregierung zur Finanzierung afrikanischer Museen genauso ab wie eine enge Zusammenarbeit mit dem französischen Pendant Institut français. Zusätzlich fordert die AfD, das Hauptprogramm der Deutschen Welle jederzeit und weltweit auch wieder in deutscher anstatt nur in englischer Sprache auszustrahlen.
Die auswärtige Kulturpolitik Deutschlands muss das Ziel verfolgen, Brücken zu anderen Völkern zu bauen. Wirtschaft, Politik, Kultur und nicht zuletzt der Tourismus werden davon profitieren. Ein besseres Verständnis unserer kulturellen Werte, Traditionen und Geschichte soll auch dem Ziel dienen, Vertrauen zu schaffen und Deutschland als zuverlässigen Partner zu empfehlen. Deutsche Kulturvereine und Auslandsschulen können dabei einen wichtigen Beitrag leisten.
Die AfD bekennt sich zur Fürsorgepflicht Deutschlands für die deutschen Minderheiten in aller Welt und wird deren Interessen im Rahmen ihrer Außenpolitik nachdrücklich unterstützen. Erhaltung und Förderung der deutschen Sprachkenntnisse in Gebieten mit deutschen Minderheiten erfordern besondere Beachtung.
Die Energiepolitik ist eine hoheitliche Aufgabe souveräner Staaten. Auch in Europa muss jeder Staat für eine sichere und stabile Energieversorgung seiner Bevölkerung und Industrie verantwortlich bleiben. Die Sicherung der Energieversorgung eines Landes darf nicht auf Kosten anderer Staaten erfolgen. Dabei sollten sich die Mitgliedsstaaten an der Verfügbarkeit eigener und gesicherter Rohstoffe orientieren.
Das Klima in allen Klimazonen der Erde - von tropisch bis polar - wandelt sich naturgesetzlich seitdem die Erde besteht. Ein konstantes Klima über längere Zeiträume gibt es nicht. Wir bezweifeln aus guten Gründen, dass der Mensch den jüngsten Klimawandel, insbesondere die gegenwärtige Erwärmung, maßgeblich beeinflusst hat oder gar steuern könnte. Klimaschutzpolitik ist daher ein Irrweg. Ohne CO2, einem Hauptbestandteil der Photosynthese, gäbe es keine Pflanzen, Tiere oder Menschen. Nicht zuletzt durch den steigenden CO2–Anteil in der Atmosphäre haben die Weltnahrungsernten signifikant zugenommen.
Die AfD lehnt die Pariser Klimavereinbarung ab, die als unverbindliche Absichtserklärung ohne Sanktionen eine Verschiebung von Geldmitteln der hochindustrialisierten Länder hin zu unterentwickelten Ländern vorsieht. Ferner lehnt die AfD alle EU-Maßnahmen ab, welche die Reduzierung von CO2-Emissionen mit dem Schutz des Klimas begründen. Der Handel mit CO2-Zertifikaten ist einzustellen, denn er bewirkt nur einen weiteren Anstieg der Energiepreise.
Die von der EU und der deutschen Bundesregierung angestrebte Dekarbonisierung, inzwischen als „Große Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“ propagiert, wird nicht nur zur Reduzierung der Wirtschaftskraft Deutschlands führen, sondern entwickelt sich zunehmend zu einer illegitimen gesellschaftlichen Wende hin zu einem ökologistischen Planungs- und Zwangsstaat mit gewollter Mangelwirtschaft.
Die EU treibt seit Jahren die Umrüstung der Stromnetze zwischen Verbrauchern und Energieerzeugern in sogenannte intelligente Netze (Smart Grids) voran. Dahinter steckt das Ziel, den bislang nachfrageorientierten Energiemarkt in einen angebotsorientierten umzuwandeln, das heißt der Stromverbrauch soll der ständig schwankenden Stromerzeugung durch die „Erneuerbaren Energiequellen“ angepasst werden.
Die AfD wird sich im EU-Parlament für die ersatzlose Streichung aller Richtlinien und Verordnungen zum verbindlichen Einsatz von Smart Metern in Privatwohnungen einsetzen, soweit diese über eine rein technische Verbesserung hinausgehen und das Ausspähen oder Steuern des Nutzerverhaltens ermöglichen.
Ein breiter Energiemix aus Kohle, Mineralöl, Erdgas, Wasserkraft und Kernkraft ist Voraussetzung zum Erreichen des Zieldreiecks einer versorgungssicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energiepolitik. Braunkohle ist der einzige kostengünstige und langfristig verfügbare inländische Energieträger von Bedeutung. Die EU und die Bundesregierung bereiten mit Hilfe der CO2-Zertifikate-Politik und über eine Besetzung der deutschen Kohlekommission mit Fachfremden und grünen Ideologen den Kohleausstieg vor. Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke wäre dies das Ende einer sozial orientierten und wettbewerbsfähigen Energieversorgung in Deutschland.
Die „Erneuerbaren Energien“ Wind und Sonne hängen vom Wetter, den Tages- und Jahreszeiten ab und ihre Erträge sind nicht kalkulierbar. Eine Speicherung von Strom für den Ausgleich der ständig schwankenden „Erneuerbaren Energien“ bis hin zu längeren Dunkelflauten ohne Wind und Sonne ist wirtschaftlich nicht möglich. Bedingt durch ihre geringen Leistungsdichten haben diese „Erneuerbaren“ einen hohen Flächen- und Materialverbrauch und sind im großen Maßstab schädlich für Mensch, Natur und Umwelt. Kohle-, Kern- und Gaskraftwerke sollen in Betrieb bleiben, solange deren Betreiber es unter marktwirtschaftlichen Bedingungen für sinnvoll halten.
Die AfD setzt sich im Interesse einer sinnvollen Ressourcen-Erweiterung sowohl für den Ausbau der Pipeline Nord Stream 2 als auch für Häfen mit geeigneten Terminals für den Bezug von Flüssig-Erdgas (LNG) ein.
Der Einsatz fossiler Energieträger kann mittel- und langfristig vor allem durch die Weiternutzung der emissionsfreien Kernkraft reduziert werden. Die Erzeugung von Strom durch Kernenergie gehört heute zu den sichersten Technologien. Für die in Deutschland bewusst offen gehaltene Entsorgung von hochradioaktiven Brennelementen, des sogenannten Atommülls, gibt es Lösungen. Anlagen in Finnland zeigen, dass eine geologisch gesicherte Endlagerung realisierbar ist. Mit den in Russland seit Jahren arbeitenden natriumgekühlten Reaktoren können die Brennelemente erheblich effektiver genutzt werden, sodass deren Reststrahlung stark reduziert wird. Reaktortypen mit flüssigem Brennstoff, wie sie derzeit in Frankreich, Kanada, den USA und weiteren Ländern entwickelt werden, erlauben eine kosteneffiziente integrierte Aufarbeitung, die ein geologisches Endlager gänzlich überflüssig machen könnte. Die AfD fordert, dass sich Deutschland wieder an der weit fortgeschrittenen Entwicklung neuartiger Typen von Kernreaktoren beteiligt.
Die Freiheit von Forschung und Lehre stellt ebenso einen wichtigen Teilaspekt der Freiheit der Bürger dar, wie einen der wichtigsten Grundpfeiler der Prosperität der Staaten Europas. Aus diesem Grund stehen wir für einen entpolitisierten und ideologiefreien Forschungsbetrieb und fordern dessen strikte politische und weltanschauliche Neutralität. Subsidiarität und Vielfalt der Strategieansätze sehen wir als die grundlegenden Erfolgsvoraussetzungen an.
Die AfD befürwortet die bestehende Freizügigkeit für Forscher und den freien Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien in Europa und darüber hinaus. In bestimmten Fällen halten wir es für sinnvoll, gemeinsame Forschungsstrategien für wichtige Schlüsseltechnologien (z.B. Hardware und Software) zu entwickeln und diese als Gemeinschaftsaufgabe zu fördern.
Die AfD tritt an, die Missstände bei der Forschungsförderung auf europäischer Ebene zu beheben. Dazu fordern wir, neben einer Entflechtung der Aufgaben Forschungsförderung, Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung, eine Rückführung der Budgets in nationale Verantwortung und an den nationalen Gegebenheiten ausgerichtete Forschungsstrategien, um eine effektive Verwendung der Mittel im Sinne ihrer Bürger zu erreichen.
Wissenschaftler sollen ohne ideologische und bürokratische Zwänge in ihrer Forschung, über nationale Grenzen hinaus, gefördert werden.
Bi- und multilaterale Forschungsprojekte zwischen einzelnen Staaten, wie sie bei CERN, ITER oder Wendelstein7X erfolgreich exerziert werden, sollen Leitbildcharakter für andere Großprojekte haben.
Die Förderung kleiner oder forschungsstarker Unternehmen soll über geeignete Instrumente (z.B. Bürgschaften, Darlehen oder Steuernachlässe) erfolgen.
Der EU fehlt zwar eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz für die Bereiche Bauen und Wohnen, doch haben die bereits geltenden EU-Richtlinien zu Wohnimmobilienkrediten und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhebliche Auswirkungen auf den nationalen Wohnungsmarkt und den Immobiliensektor.
Die seit dem 21. März 2016 in Deutschland umgesetzte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Wokri) hat entgegen den Ankündigungen weder die grenzüberschreitende Vergabe von Wohnungsbaufinanzierungskrediten erleichtert noch Verbesserungen für die Kreditnehmer gebracht. Stattdessen haben insbesondere die verschärften Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung zu einer Einschränkung der Kreditvergabe an bestimmte Personengruppen wie Selbstständige, junge Familien oder ältere Kreditnehmer geführt. Wir fordern daher die ersatzlose Aufhebung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Die erst im April 2018 nochmals verschärfte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht u.a. die Einführung eines „Niedrigst-Energiegebäudes“ als Standard für alle Neubauten ab 2021 und für behördliche Bauten ab 2019 vor. Dies erfordert große Mengen Dämmmaterial (Sondermüll), birgt die Gefahr von Schimmelbildung in Gebäuden, führt zu erheblich höheren Baukosten und damit zu unnötig hohen Mieten, ohne den Nachweis zu erbringen, dass die Kosten/Nutzen Bilanz sowie die Energieeinsparungs- und CO2-Bilanz positiv nachgewiesen wurden.
Diese verordnete Energiepolitik führt zu massiven Eingriffen in die Planungs- und Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten. Dies widerspricht elementar dem Subsidiaritätsprinzip. Es kann keine EU-Richtlinien für Gebäude und Städteplanung geben, die passend sind für Nordfinnland bis Sizilien und für Portugal bis Rumänien. Wir befürworten alle Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung, aber wir wollen eine technologieoffene Entscheidungsbefugnis.
Baurecht und zugehörige Verordnungen gehören ausschließlich in nationale Zuständigkeit.
Wir fordern, die Förderprogramme für den ländlichen Raum zurückzuholen und die deutschen Mittel dazu auf nationaler und regionaler Ebene zielgerichtet und effizient einzusetzen.
Die deutsche Wasserwirtschaft (BDEW) hat die von der EU verhandelten Handelsabkommen (JEFTA, CETA) kritisiert und stellt heraus, dass sich aus solchen Abkommen Nachteile beim Schutz der kommunalen Wasserwirtschaft ergeben.
Wasser ist keine gewöhnliche Handelsware, sondern ein öffentliches Gut. Wir fordern daher, dass die Wasserwirtschaft nicht zwangsweise durch die EU-Vorgaben privatisiert werden darf.
Für die Alternative für Deutschland ist die individuelle Mobilität des Menschen ein sehr hohes Gut in unserem Leben, welches wir auf keinen Fall einschränken wollen. Ideologisch begründete Verbotspolitik wird es mit uns nicht geben.
Wir werden die Rheinschiene von Basel bis Rotterdam für den zukunftsfähigen Gebrauch ausbauen und den Nord-Ostsee-Kanal schnellstens sanieren. Dänemark und Deutschland planen den Bau einer festen Querung des Fehmarnbelts, die die deutsche Insel Fehmarn direkt mit der dänischen Insel Lolland verbindet. Die AfD setzt sich für eine zügige Realisierung ein.
Mit dem intermodalen Gütertransport werden komplette LKW oder nur deren Container auf die Bahn oder Binnenschiffe verladen. Mit dem intermodalen Verkehr soll ein erheblicher Teil der Lastkraftwagen per Bahn im Transit durch Deutschland gelangen. Kranlose Verladetechniken sind hierfür besonders günstig, weil die Be- und Entladezeiten erheblich verkürzt werden.
Da annähernd die Hälfte der Lastwagen im Fernverkehr heute aus Osteuropa zu Dumpingpreisen fährt und dabei die Kabotage, also die Frachterbringung von ausländischen Unternehmen in einem Nachbarland, erheblich ansteigt, muss hier gegengesteuert werden. Handlungsbedarf besteht bei dem Thema Lenkzeiten und Fahrerüberlassung im paneuropäischen Güterkraftverkehr. Die Alternative für Deutschland wird alles daransetzen, dass deutsche Unternehmen wieder konkurrenzfähiger werden können.
Der EU Grenzwert für den CO2-Ausstoß von PKW beträgt ab 2020 95 g/km. Bis 2030 ist eine weitere Reduktion von 37,5 % beschlossen. Das entspricht einem Flottendurchschnittsverbrauch von 2,24 l Diesel und 2,56 l Benzin pro 100 km. Die EU will damit den Umstieg auf die E-Mobilität vorantreiben. Es bedeutet das Aus für die Automobilindustrie in Deutschland, denn diese willkürlich festgelegten Verbrauchswerte können praktisch von der Golf-Klasse aufwärts nicht erreicht werden. Die Wertschöpfung der deutschen Automobilindustrie durch den Bau hochwertigerer Fahrzeuge geht verloren und damit auch der Industriezweig, der zu einem Großteil zum Wohlstand in Deutschland beiträgt.
Bei E-Fahrzeugen wird die Wertschöpfung, die in der Batteriezellen-Fertigung liegt, überwiegend nach Asien verlagert. Die hohen Preise für E-Mobile resultieren aus den Kosten für die Batterien. Deren Lebensdauer ist auf etwa fünf bis acht Jahre begrenzt. Daher würden die Anschaffungskosten für neue Batterien den Zeitwert des Automobils überschreiten. Dies bedeutet, dass es bei weitgehender Umstellung auf E-Mobilität faktisch keine günstigen Gebrauchtwagen für Bürger mit geringem Einkommen mehr geben wird.
Der entscheidende Nachteil der E-Mobilität gegenüber den Verbrennern besteht in dem Fehlen einer vergleichbaren Energiequelle für den Antrieb. Als die Entwicklung der Automobile vor weit über hundert Jahren begann, wurden neben benzin- auch parallel batteriegetriebene Fahrzeuge entwickelt. Letztere haben sich bis auf Spezialanwendungen nie richtig durchsetzen können. Seit Jahrzehnten wird in der Batterietechnologie geforscht, ohne einen wirklichen Durchbruch zu erreichen. Die Lithium-Ionen-Technologie ist das Ende der Entwicklung. Unabhängige Forscher auf dem Gebiet der Elektro-Chemie zu Batterien bestätigen, dass in überschaubaren Zeiträumen kein entscheidender Durchbruch zu leistungsfähigeren Batterien zu erwarten ist.
Weiterhin wären bei dem Verbot von Verbrennern und weitgehender Umstellung auf E-Mobilität zusätzlich etwa 40 Großkraftwerke oder zehntausende von Windenergieanlagen erforderlich. Letztere sind allerdings weitgehend untauglich, solange es keine Großspeicher für den unstet erzeugten Ökostrom gibt.
Der Gebrauchswert von elektrisch betriebenen Automobilen ist nach wie vor meilenweit von den mit Verbrenner betriebenen Fahrzeugen entfernt. Das 2008 von der Bundesregierung verkündete Ziel, 2020 eine Million E-Mobile auf deutsche Straßen zu bringen, wird verfehlt. Trotz millionenschwerer Subventionen und mit Falschmeldungen (Fake News) unterlegter Propaganda gegen die Verbrenner, konnten die Kunden nicht zum Kauf von, für die individuelle Mobilität untauglichen, E-Fahrzeugen überzeugt werden.
Die AfD hält synthetische Kraftstoffe für eine interessante Alternative zu erdölbasierten Kraftstoffen, allerdings derzeitig nicht für marktwirtschaftlich realisierbar. Wir lehnen deshalb deren Zwangseinführung genauso ab, wie die Zwangsbeimischung von Bioethanol in herkömmliche Kraftstoffe (E5 und E10). Auch sind wir gegen eine über Forschung hinausgehende Subvention dieser Kraftstoffe. Dies muss wie bei der E-Mobilität der faire Wettbewerb am freien Markt regeln.
Die sich seit einigen Jahren zusehends beschleunigende Digitalisierung muss von der Politik auf nationaler und europäischer Ebene besser begleitet werden. Die bisherigen Digitalisierungsinitiativen und -aktivitäten der EU sehen wir kritisch, weil sie immer auch überwachende oder zensierende Maßnahmen zum Inhalt hatten. Diese bedrohen zunehmend nicht nur die Freiheit der Bürger, sondern auch den Wirtschaftsstandort Europa. Überbürokratisierung kostet Milliarden von EURO und verhindert Unternehmensgründungen und die Entwicklung neuer digitaler Techniken und Produkte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht exemplarisch für die völlige Fehlentwicklung von Regularien. Weitere in Arbeit befindliche Verordnungen wie die Reform des Urheberrechts und die Maßnahmen zur Umsetzung (Upload-Filter, Leistungsschutzrecht) oder die Pläne zur “Beweissicherung in der Cloud” und Zugriff (Cloud-Act) durch die USA sind nicht im Interesse der europäischen Bürger.
Die Nutzung von IT und Internet kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn digitale Netze und Angebote vertrauenswürdig sind und die Privatsphäre der Benutzer gewahrt ist. Wir unterstützen Maßnahmen zur Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und den Einsatz leistungsfähiger Verschlüsselungstechniken (Kryptographie). Regulatorische Maßnahmen müssen mit Augenmaß erfolgen und dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Rechtsrisiken für Unternehmen und Dienstanbieter führen. Besonders für den Mittelstand ist es wichtig, Mehraufwände aus datenschutzrechtlichen Anforderungen zu begrenzen.
Die Freiheitsrechte der Bürger dürfen durch Digitalisierung nicht eingeschränkt werden. Der Umgang mit Behörden oder die Nutzung öffentlicher Einrichtungen muss auch ohne digitale Identität möglich sein. Die Nutzung von digitalen Systemen zur Erfassung von Verbrauchs- oder Bewegungsprofilen (wie z.B. “Smart Meter”, “eCall”) muss freiwillig sein.
Mit Blick auf die zunehmende Zahl komplexer internetfähiger Geräte (Smartphones, „Internet of Things“) erachten wir eine Stärkung des Verbraucherschutzes und der IT-Sicherheit als notwendig. Wir möchten die gesetzliche Gewährleistungspflicht für langlebige internetfähige Geräte verlängern und sachlich ausweiten, insbesondere durch Schaffung eines Rechtsanspruches auf Sicherheitsupdates. Gleichzeitig sollen Verbraucher und kleine und mittelständische Unternehmen besser über IT-Sicherheit informiert werden.
Europa ist inzwischen weitgehend von ausländischer Hard- und Software abhängig. Europäische Potenziale werden nicht ausgenutzt, was insbesondere an mangelndem Investitionskapital, fehlender MINT-Bildung und regulatorischen Rahmenbedingungen liegt. Wir sehen den aktuellen Ist-Zustand als sicherheitskritisch an. Daher fordern wir die Stärkung europäischer IT-Kompetenzen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, um verstärkt europäische Hard- und Systemsoftware zu entwickeln. Ziel muss die Entwicklung von neuen, wettbewerbsfähigen und vertrauenswürdigen Hard- und Softwarelösungen auf Basis offener Quelltexte und Spezifikationen mit dem Anspruch weltweiter Technologieführerschaft sein.
Um dies zu erreichen, fordern wir eine Erweiterung der Ziele des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dahingehend, dass auch für die Gemeinschaft wichtige Spitzentechnologien adäquat gefördert werden können. Dabei sollen das Ziel des regionalen Ausgleichs zurückgestellt und Mittel gezielt gebündelt werden können.
Weiter soll dazu das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand in kritischen Bereichen verpflichtend nach langfristig strategischen und sicherheitspolitischen Erwägungen ausgerichtet werden.