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| 1 | +## Aufgabe 4: Lizenzen im Internet |
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| 5 | +### 1. Was besagt das deutsche Urheberrecht bezüglich der Nutzung von Internetinhalten? |
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| 7 | +Das deutsche Recht behandelt Internetinhalte größtenteils ähnlich wie andere Inhalte. In der Regel gilt: Eigene Inhalte dürfen verwendet werden. Fremde Inhalte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen, wie z.B. das Zitatrecht oder das Recht zum persönlichen gebrauch. Ein weiteres wichtiges Konzept besteht in Lizenzen. So gibt es z.B. sogenannte Zwangslizenzen, die eine Nutzten von bestimmten Inhalten immer gesetzlich erlaubt. Es gibt auch offene Lizenzen, durch die Urheber bestimmte Nutzungsrechte für ihre Werke standardmäßig einräumen können. |
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| 9 | +### 2. Wann erlischt das Urheberrecht nach deutschem Recht? |
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| 11 | +In der Regel erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des (letzten) Urhebers. |
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| 13 | +### 3. Was versteht man unter Creative Commons? Erklären Sie die Creative Commons Lizenzen. |
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| 15 | +Creative Commons (CC) ist eine gemeinnützige Organisation, die standardisierte Lizenzverträge anbietet. Diese Lizenzen ermöglichen es Urhebern, ihre Werke unter bestimmten Bedingungen für die Nutzung durch andere freizugeben. Es gibts folgende 4 Einschränkungen: |
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| 17 | +- BY: Der Urheber muss genannt werden. |
| 18 | +- NC: Das Werk darf nicht kommerziell genutzt werden. |
| 19 | +- ND: Das Werk darf nicht verändert werden. |
| 20 | +- SA: Das Werk muss unter der selben Lizenz weitergegeben werden. |
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| 22 | +### 4. Was versteht man unter Public Domain? |
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| 24 | +Public Domain bezeichnet den Zustand eines Werkes, welches nicht urheberrechtlich geschützt ist. Dies ist der Fall, wenn: |
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| 26 | +- Die Schutzfrist abläuft, also 70 jahre nach dem Tod des urhebers. |
| 27 | +- Der Urheber auf den Schutz des Werkes verzichtet. |
| 28 | +- Gemeinfreie Werke. Werke wie Gesetze oder amtliche Dokumente werden nie urheberrechtlich geschützt. |
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| 30 | +### 5. Sind Klausuraufgaben der DHBW urheberrechtlich geschützt? |
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| 32 | +In der Regel sind auch Klausuraufgaben urheberrechtlich geschützt. Eine Ausnahme besteht für triviale Aufgaben, welche kein selbst erdachtes Beispiel beinhalten, sondern lediglich allgemein zugängliches Wissen abfragen. |
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| 34 | +### 6. Dürfen Sie Inhalte aus Lehrbüchern und Aufsätzen für die Lehrvorbereitung nutzen? |
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| 36 | +Es kommt auf den Umfang der Nutzung an. Zitieren oder das Übernehmen kleiner Teile eines Werkes ist erlaubt, wenn der Urheber genannt wird. Größere Textpassagen dürfen in der Regel nicht übernommen. |
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| 38 | +### 7. Dürfen Studierende oder Lehrende urheberrechtlich geschützte Bilder, Fotos und Grafiken in ihre Semesterarbeit bzw. in das Lehrmaterial einfügen? |
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| 40 | +Meistens ist das Verwenden von Bildern oder Grafiken kein Problem, vorausgesetzt sie dienen zur Erläuterung eines Sachverhalts und der Urheber ist genannt. |
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| 42 | +### 8. Für welchen Zweck und für wen dürfen die Inhalte der Listenpunkte 6 und 7 zur Verfügung gestellt werden? |
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| 44 | +Lehrinhalte dürfen von Lehrenden nur zu diesem Zweck verwendet werden und dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Studierende dürfen diese Inhalte nur zur eigenen Wissensaneignung verwenden und dürfen diese nicht verbreiten. |
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| 46 | +Semesterarbeiten dürfen wie wissenschaftliche Arbeiten behandelt und verbreitet werden, solange alle Zitierregeln befolgt wurden und kein Urheberrecht verletzt wird. |
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