Skip to content

Latest commit

 

History

History
62 lines (42 loc) · 5.49 KB

5 - Konsultationsordnung (May 2024).md

File metadata and controls

62 lines (42 loc) · 5.49 KB
title date output
Konsultationsordnung
May 2024
pdf_document
latex_engine
xelatex

§ 1 – Geltungs- und Anwendungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt die Konsultation der Mitglieder durch den Vorstand vor einer Mitgliederversammlung des Dachverbandes ESN AISBL.

(2) Fristen enden, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, um Mitternacht.

§ 2 – Zweck der Konsultation

Die Konsultation stellt einen Ausdruck demokratischer Strukturen innerhalb des Vereins dar. Sie dient dem Entscheidungsfindungsprozess des Vereins und der Repräsentation der Interessen seiner Mitglieder.

§ 3 - Beteiligte

(1) Jedes Mitglied kann einen Vertretenden in die Konsultation entsenden. Das Mitglied wird grundsätzlich von seinem ersten Vorstand vertreten. Eine Vertretung durch eine andere Person muss durch diesen im Voraus der Konsultation beim Vorstand in Textform angezeigt werden.

(2) Die vorstandsvorsitzende Person übernimmt die Repräsentation des Vereins und Delegationsleitung bei der Mitgliederversammlung des ESN AISBL sowie die Vorbereitung und Durchführung der Konsultation. Eine Vertretung bei diesen Aufgaben ist gänzlich oder teilweise durch eine oder mehrere natürliche Personen möglich. Diese sollen Vorstandsmitglieder sein.

(3) Weitere Mitglieder der Mitglieder sowie Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates können an der Konsultation als Zuhörende teilnehmen. Die Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder haben nur dann Rederecht, wenn das Thema die Rechte und Pflichten von ESN Deutschland betrifft oder wenn sie von einem Vertretenden eines Mitglieds direkt angesprochen werden. Bis zu zwei weitere Mitglieder des Vorstands oder sonstige Mitglieder von Mitgliedern von ESN Deutschland, die den Verein während der Mitgliederversammlung von ESN AISBL als Delegation repräsentieren, können an der Konsultation mit aktivem Rederecht teilnehmen.

§4 - Themen der Konsultation

(1) Die Themen der Konsultation richten sich nach den angekündigten Tagesordnungspunkten der bevorstehenden Mitgliederversammlung von ESN AISBL.

(2) Zu folgenden Themen ist eine Konsultation zwingend erforderlich:

1. Änderungen der Satzung oder Ordnung von ESN AISBL, die direkt oder indirekt die Rechte oder Pflichten der Mitglieder als Mitglieder von ESN Deutschland e.V. betreffen oder ein sonstiger Bezug zu den Mitgliedern besteht
2. Änderungen der Satzung oder Ordnung von ESN AISBL, die direkt oder indirekt die Rechte oder Pflichten der Mitglieder betreffen oder ein sonstiger Bezug zu den Mitgliedern besteht 
3. Änderungen der Veranstaltungsordnung von ESN AISBL, wenn Mitglieder der Mitglieder als mögliche Teilnehmende der Veranstaltung betroffen sind 
4. Änderungen der Visuellen Identität des ESN 
5. Wahl des Vorstands des ESN AISBL
6. Wahlen von EGM-Organisationskomitees
7. Angelegenheiten des Budgets des ESN AISBL
8. Abstimmungen über Aufnahme von Organisationen als Associate Member des ESN
9. Strategische Themen des ESN wie “Causes of ESN”, der Aktionsplan und die 3-Jahresstrategie von ESN, die Mission, Vision und Werte von ESN, sowie die Grenzen von ESN
10. Änderungen der Hilfsmittel von ESN, die als demokratische Einbindung der Mitglieder dienen, wie die Plattform des Referendums, die Mitgliederinititative (Section’s Initiative) oder die Mitgliederkonsultation (Section Consultation)

(3) Weitere Themen liegen im Ermessen der Delegationsleitung und können auf Antrag der Mitglieder hinzugefügt werden. Ein solcher Antrag ist spätestens zwei Tage vor der Konsultation in Textform an die Delegationsleitung zu richten.

§5 - Durchführung der Konsultation

(1) Die Konsultation ist spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung des ESN AISBL durch den Vorstand elektronisch durchzuführen.

(2) Mindestens fünf Tage zuvor hat die für die Konsultation zuständige Person, dem Zweck der Konsultation entsprechend, den Mitgliedern die Agenda und die Themen der Mitgliederversammlung des ESN AISBL vollumfänglich darzulegen. Diesen ist die vorläufige Agenda für die Konsultation beizulegen. Über Änderungen sind die Mitglieder schnellstmöglich zu informieren.

(3) Im Falle einer Konsultation zu den in §4 Abs. 2 und Abs. 3 genannten Themen, ist eine Online-Abstimmung binnen zwei Tagen nach Abschluss der Konsultation durch den Vorstand zu eröffnen. Diese muss mindestens fünf Tage geöffnet sein und spätestens am Tag vor der Mitgliederversammlung des ESN AISBL enden. Das Abstimmungsrecht ist nicht an die Teilnahme an der Konsultation gebunden.

(4) Das Ergebnis der Abstimmung und die Anzahl der abgegebenen Stimmen ist den Mitgliedern in Textform zu eröffnen.

§6 - Wahl- und Abstimmungsverhalten auf der Mitgliederversammlung des ESN AISBL

(1) Das Wahl- und Abstimmungsverhalten der Delegationsleitung auf der Mitgliederversammlung soll dem Tenor der Konsultation folgen.

(2) Das Abstimmungsergebnis der Mitglieder über ein Thema im Sinne des §4 Abs. 2 Nr. 1 ist für den Repräsentanten stets verbindlich.

(3) Die Delegationsleitung hat den Mitgliedern die Wahl- und Abstimmungsergebnisse, einschließlich des eigenen Wahl- und Abstimmungsverhaltens, spätestens sieben Tage nach Ende der Mitgliederversammlung des ESN AISBL in Textform mitzuteilen.

(4) Eigenes Wahl- und Abstimmungsverhalten der Delegationsleitung, das nicht dem Tenor der Konsultation entspricht, ist den Mitgliedern in Textform spätestens 30 Tage nach dem Ende der Versammlung zu begründen.

§7 – Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.